Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
(Anwendung von AufenthG 2004 § 38a nur bei einem "Daueraufenthalt-EG"; keine Anwendung von AufentG 2004 § 7 Abs 1 S 3 neben AufenthG 2004 § 21)
- Justiz Hamburg
Anwendung von AufenthG 2004 § 38a nur bei einem "Daueraufenthalt-EG"; keine Anwendung von AufentG 2004 § 7 Abs 1 S 3 neben AufenthG 2004 § 21
- infauslr.de
Langfristig gültige griechische Aufenthaltserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung des § 38a Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) für einen nach der RL 2003/109/EG erteilten und als "Daueraufenthalt-EG" bezeichneten Aufenthaltstitel; § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG als Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit bei abschließender Regelung des Aufenthaltszwecks in § 21 AufenthG
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Aufenthaltserlaubnis für in anderem EU-Staat langfristig Aufenthaltsberechtigten ohne Bezeichnung "Daueraufenthalt EG"
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 01.11.2010 - 21 E 1502/10
- OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10
Wird zitiert von ...
- VG Gelsenkirchen, 29.05.2012 - 16 L 575/12
Langfristig Aufenthaltsberechtigter, Daueraufenthaltsrecht
vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 3 Bs 235/10, 3 So 168/10 -, juris, Rn. 16.
