Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Anwendung von AufenthG 2004 § 38a nur bei einem "Daueraufenthalt-EG"; keine Anwendung von AufentG 2004 § 7 Abs 1 S 3 neben AufenthG 2004 § 21)

  • Justiz Hamburg

    Anwendung von AufenthG 2004 § 38a nur bei einem "Daueraufenthalt-EG"; keine Anwendung von AufentG 2004 § 7 Abs 1 S 3 neben AufenthG 2004 § 21

  • infauslr.de

    Langfristig gültige griechische Aufenthaltserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung des § 38a Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) für einen nach der RL 2003/109/EG erteilten und als "Daueraufenthalt-EG" bezeichneten Aufenthaltstitel; § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG als Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit bei abschließender Regelung des Aufenthaltszwecks in § 21 AufenthG

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Aufenthaltserlaubnis für in anderem EU-Staat langfristig Aufenthaltsberechtigten ohne Bezeichnung "Daueraufenthalt EG"

Verfahrensgang

  • VG Hamburg, 01.11.2010 - 21 E 1502/10
  • OVG Hamburg, 20.12.2010 - 3 Bs 235/10



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