Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 27.08.2010 - 1 Bf 149/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abgabenerhebung im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Innovationsbereichs zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren in Hamburg
- Justiz Hamburg
Abgabenerhebung im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Innovationsbereichs zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren in Hamburg
- kohlhammer.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfüllung der Anforderungen des Demokratieprinzips und des Rechtsstaatsprinzips durch das Hamburger Modell des Business Improvement District; Qualifizierung einer Innovationsabgabe als eine beitragsähnliche Sonderabgabe eigener Art; Rechtmäßigkeit der beitragsähnlichen Sonderabgabe; Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers für das Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (GSED)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Recht - Hamburger Innovationsabgaben sind rechtmäßig!
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Business Improvement District - Sonderabgaben Hamburger Art
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 11.03.2009 - 9 K 2094/06
- OVG Hamburg, 27.08.2010 - 1 Bf 149/09
Zeitschriftenfundstellen
- DVBl 2010, 1518
- DÖV 2011, 38
- ZfBR 2011, 53
Wird zitiert von ... (2)
- VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
Streit um Abgabenfestsetzungsbescheid aufgrund der Randlage eines Grundstücks …
Das OVG Hamburg habe in seinem Urteil vom 27.08.2010, Az. 1 Bf 149/09, die Offenbarungsbefugnis auf die den Streitfall betreffenden Steuerakten begrenzt.Maßgebliches Abgrenzungskriterium ist somit der unmittelbare Lagevorteil (OVG Hamburg, Urteil vom 27.08.2010 - Az. 1 Bf 149/09 -, zitiert nach juris [Rn. 75]).
Wer aber die für die Abgabenerhebung relevanten Daten nicht kennt, wird naturgemäß nicht in der Lage sein, auf substantiierte Weise Zweifel an der Richtigkeit der für den Innovationsbereich maßgeblichen Einheitswerte vorzutragen, so dass das vom OVG Hamburg in seiner Entscheidung vom 27.08.2010 (a.a.O.) erwogene gestufte Kontrollverfahren, wie nachfolgend noch weiter auszuführen sein wird, von vornherein nicht wirksam werden kann.
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Abstandsfläche zu Werbeanlage: Rechtliche Beurteilung?
Spätere Änderungen zulasten des Bauherrn haben außer Betracht zu bleiben, denn bereits die erteilte Baugenehmigung vermittelt dem Bauherrn eine Rechtsposition, die sich, wenn ein Nachbar die Genehmigung anficht, gegenüber während des Rechtsmittelverfahrens eintretenden Änderungen der Sach- und Rechtslage durchsetzen kann (BVerwG, Beschl. v. 08.11.2010 - 4 B 43.10 -, ZfBR 2011, 53).
