Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2003 - 4 K 7/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG M-V § 6 Abs. 3 S. 3; KAG M-V § 6 Abs. 1; AbfALG M-V § 6 Abs. 4 Nr. 3
    Grundgebühr, Benutzungseinheit, Haushaltsmaßstab, Biotonne, Personalkosten, Unternehmergewinn, Zusatzgebühr

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Grundgebühr, Benutzungseinheit, Haushaltsmaßstab, Biotonne, Personalkosten, Unternehmergewinn, Zusatzgebühr

Kurzfassungen/Presse

  • neue-justiz.de , S. 62 (Leitsatz)

    § 6 Abs. 1, Abs. 3 Satz 3 KAG M-V; § 6 Abs. 4 Nr. 3 AbfALG M-V
    Abfallgebühren - Benutzungseinheiten

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 A 146/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 2 L 196/95
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2003 - 4 K 7/01

Zeitschriftenfundstellen

  • NJ 2003, 612 (Ls.)
  • DÖV 2004, 132



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 1 M 54/08  

    Rechtmäßigkeit einer Hafengebührensatzung, die eine Gebührendegression für

    Die Grenze liegt dort, wo ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung wesentlich gleicher oder die gesetzliche Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte fehlt (so BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3/93 -, juris m.z.w.N.; vgl. auch OVG M-V, 12.03.2003 - 4 K 7/01 -, juris, Rn. 30).

    Die Grundgebühr kann auch erhoben werden, wenn die Vorhalteleistungen in Anspruch genommen werden (OVG M-V, 12.03.2003 - 4 K 7/01 -, juris, Rn. 29).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2004 - 1 M 287/04  

    Abänderungsantrag; veränderte Umstände; Prozesslage; Veränderung; beachtliche;

    Ist dem Vertretungsorgan für die Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil das Vertretungsorgan das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (ständige Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern; vgl. Urteil vom 12. März 2002 - 4 K 7/01 -, Überblick 2003, 508, 512; Urteil vom 15. November 2000 - 4 K 8/99 -, LKV 2001, 516).
  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07  

    Abfallgebührensatzung der Stadt Freiburg rechtmäßig

    Hierzu gehören Verwaltungsleistungen von Querschnittsämtern für die öffentliche Einrichtung (Faiss, § 14, Rd.Nr. 28 und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.03.2003 - 4 K 7/01 -).
mehr
  • VG Greifswald, 27.01.2010 - 3 A 126/07  

    § 2 Abs 1 KAG MV, § 2 Abs 3 KAG MV

    Ist das wirtschaftliche Risiko gering, etwa bei jährlich nachträglicher Abrechnung nach entstandenem Aufwand, kann auch ein Gewinnzuschlag von nur 1 v.H. gerechtfertigt sein (OVG B-Stadt, Urt. v. 12.03.2003 - 4 K 7/01, zit. n. juris; OVG Münster, Urt. v. 04.10.2001 - 9 A 2737/00, NVwZ-RR 2002, 684).
  • VG Oldenburg, 20.12.2007 - 2 A 963/06  

    Abfallentsorgungsgebühren; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallentsorgungsgebühr;

    Dieser Grenzbereich ist allerdings regelmäßig nicht überschritten, wenn über die Grundgebühr nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten der Abfallbeseitigung abgedeckt werden (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 20. Januar 2000 - 9 L 2396/99 -, juris, Rn. 10, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NdsVBl 2000, 271 ff. = NVwZ-RR 2001, 128 f., und vom 24. Juni 1998 - 9 L 2722/96 -, juris, Rn. 31, mit Veröffentlichungshinweis auf NdsVBl 1998, 289 = NdsRpfl 1999, 26 = KStZ 1999, 172, unter Hinweis auf das in dem Parallelverfahren 9 K 6907/95 ebenfalls am 24. Juni 1998 erlassene Urteil , aufgehoben vom BVerwG aus anderen Gründen durch Beschluss vom 4. Dezember 1998 - 8 B 184/98 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NVwZ-RR 1999, 336; Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Sept. 2007, § 6 Rn. 755 b, der sinngemäß ausführt, werde als Grundgebührenmaßstab die angeschlossene Wohnung bzw. der angeschlossene Gewerbebetrieb gewählt, sei eine gleich hohe Grundgebühr zulässig, wenn über die Grundgebühr nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten der Abfallentsorgung abgedeckt würden; Rosenzweig/Freese, NKAG, Komm., Stand: August 2005, § 5 Rn. 353: 30 %; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. März 2003 - 4 K 7/01 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf KStZ 2003, 193 ff. = ZKF 2003, 281 f., das hinsichtlich einer einheitlichen Grundgebühr sinngemäß ausgeführt hat, die Vorhaltekosten der Abfalleinrichtung machten nach den Kalkulationsunterlagen 62% aus und die Heranziehung der Gebührenpflichtigen zu diesen Fixkosten mit einem Anteil von 20% sei unbedenklich; Schulte/Wiesemann in Driehaus, a.a.O., Rn. 336 d: 20 % ).
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