Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.1995 - 2 M 51/95 |
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1996, 431
Wird zitiert von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1998 - 2 M 168/97
Rücknahme einer Ernennung, arglistige Täuschung, gesundheitliche Eignung
Insofern bestehen keine wesentlichen Unterschiede, ob es nun um die gesundheitliche oder die charakterliche Eignung geht; so braucht etwa ein Bewerber nicht von sich aus seine MfS-Verstrickung zu offenbaren (vgl. Beschluss des Senats vom 17.08.1995 - 2 M 51/95 -).
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