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| OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06 |
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- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch …
Gegen die in dem Bescheid vom 17. Oktober 2006 zugleich verfügte Anordnung der sofortigen Vollziehung hat der Kläger erfolglos um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (vgl. Beschluss d. Verwaltungsgerichts vom 20.12.2006 - 1 B 2468/06 - und Beschluss d. Senats vom 8.2.2007 - 12 ME 90/07 - vgl. demgegenüber zu der bereits vorangegangenen Entziehungsverfügung vom 8.2.2006: Beschluss d. Senats vom 8.9.2006 - 12 ME 139/06 -).Nachdem der Kläger bereits in der Vergangenheit durch erhebliche Alkoholisierungen und die Begehung von Trunkenheitsfahrten (mit einer BAK von 2, 52 o/oo am 3.8.2003 und einer BAK von 1, 99 o/oo am 23.8.2003) auffällig geworden war (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 8.9.2006, a.a.O.), sind im Hinblick auf die polizeilichen Schilderungen seines Erscheinungsbildes neue Umstände hervorgetreten, die in der Gesamtschau in deutlicher Weise auf einen Alkoholmissbrauch hingedeutet und deshalb gemäß § 13 Nr. 2 a) 2. Alternative FeV die Anordnung eines von ihm beizubringenden Gutachtens gerechtfertigt haben.
Die Mitgliedstaaten werden durch Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie ermächtigt, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften jedenfalls auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704; vom 14.8.2006 - 12 ME 123/06 - ; vom 8.9.2006, a.a.O.; jeweils mit Hinweisen auf Rechtsprechung des EuGH: Urteil vom 19.4.2004 - C 476/01 - (Kapper), NJW 2004, 1727; vgl. weiterhin EuGH…, Beschluss vom 6.4.2006, a.a.O.).
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