Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abgelehnte Einstellung als Finanzanwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abgelehnte Einstellung als Finanzanwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewerbungablehnung eines Anwärters sowie Widerruf des Beamtenverhältnisses durch den Dienstherrn aus Gründen des Nichterreichens des Ausbildungszwecks; Bewerbungsablehnung durch begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung aufgrund einer Prognose auf eine vorzeitige Dienstunfähigkeit in der angestrebten Laufbahn

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nur gesunde Beamte - auch im Vorbereitungsdienst

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prognose vorzeitiger krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit in angestrebter Laufbahn steht Berufung in Beamtenverhältnis auf Widerruf entgegen

Verfahrensgang

  • VG Stade, 19.08.2010 - 3 B 920/10
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 5 ME 328/11  

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe

    Unter Berücksichtigung der vom Niedersächsischen Oberwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. November 2010 (5 ME 225/10) aufgestellten Maßstäbe sei die ablehnende Entscheidung der Antragsgegnerin nicht zu beanstanden.

    Hieraus folgt zugleich für den Hauptantrag des Antragstellers - also sein Begehren, im Wege der einstweiligen Anordnung in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt zu werden -, dass es nur dann Erfolg haben kann, wenn sich am Maßstab des Leistungsprinzips der Bewerbungsverfahrensanspruch dahingehend "auf Null reduziert", dass sich nur die Einstellung des Antragstellers als ermessens- und beurteilungsfehlerfrei erweist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 25.1.2011 - 5 LC 190/09 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 8.11.2010 - 5 ME 225/10 -, juris Rn. 17).

    Dementsprechend ist es nicht zu beanstanden, einen Beamtenbewerber, der seine Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe begehrt, wegen fehlender gesundheitlicher Eignung abzulehnen, wenn begründete Zweifel bestehen, welche die Prognose rechtfertigen, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit in der angestrebten Laufbahn nicht mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad ausgeschlossen werden kann (Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2010, a. a. O. Rn. 23).

    Die in diesem Zusammenhang vom Antragsteller erhobenen Einwände - beide Gutachten hätten klargestellt, dass es zahlreiche positive Aspekte in der Person des Antragstellers gebe, die für eine vollständige Dienstfähigkeit sprächen, was das streitgegenständliche Verfahren in tatsächlicher Hinsicht von dem Verfahren 5 ME 225/10 des beschließenden Senats unterscheide (Beschwerdebegründung, S. 2) - greifen nicht durch.

    Dem Antragsteller ist zwar zuzugeben, dass die im Verfahren 5 ME 225/10 wiedergegebenen gutachterlichen Aussagen (z. B. "dass er angesichts der benannten Befunde bei dem Antragsteller derzeit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit bescheinigen könne, dass bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht mit dauernder Dienstunfähigkeit zu rechnen sei" oder "sehe er sich ohne eine tiefer gehende Beurteilungsgrundlage mit ausreichender Berufsbewährung nicht in der Lage, das vorzeitige Eintreten dauernder Dienstunfähigkeit vor dem Erreichen der Altersgrenze mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verneinen", vgl. juris Rn. 24) die maßgebliche Beweisfrage deutlicher beantworten als dies im Streitfall erfolgt ist.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 8. November 2010 (5 ME 225/10) zum Beweiswert von privatärztlichen Gutachten gegenüber amtsärztlichen Gutachten Folgendes ausgeführt (juris Rn. 27):.

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 3956/11  
    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2010 - 6 A 1004/08 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Urteil vom 31. Mai 2011 - 4 S 187/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, ZBR 2011, 266; vgl. aber Hillebrecht, Die gesundheitliche Eignung für ein öffentliches Amts bei Übergewicht und Adipositas, ZBR 2011, 84 (85 f.), wonach "eine Gesundheitswahrscheinlichkeit von etwa 75 % regelmäßig die Obergrenze des normativ noch sinnvoll Forderbaren darstellen" dürfte.
  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 8446/10  
    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2010 - 6 A 1004/08 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Urteil vom 31. Mai 2011 - 4 S 187/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, ZBR 2011, 266; vgl. aber Hillebrecht, Die gesundheitliche Eignung für ein öffentliches Amts bei Übergewicht und Adipositas, ZBR 2011, 84 (85 f.), wonach "eine Gesundheitswahrscheinlichkeit von etwa 75 % regelmäßig die Obergrenze des normativ noch sinnvoll Forderbaren darstellen" dürfte.
mehr
  • VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993  

    Einstellung als Steuerinspektoranwärter; Verstreichen des Einstellungstermins;

    Voraussetzung dafür ist, dass angesichts der besonderen Umstände des zu entscheidenden konkreten Falls überhaupt nur eine einzige Entscheidung - nämlich die Einstellung - ermessensfehlerfrei sein könnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.11.2010 - 5 ME 225/10; BayVGH, Beschluss vom 17.9.2009 - 3 CE 09.1383; Kopp/Schenke, VwGO, § 114, Rn. 6).
  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 6976/11  
    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2010 - 6 A 1004/08 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Urteil vom 31. Mai 2011 - 4 S 187/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, ZBR 2011, 266; vgl. aber Hillebrecht, Die gesundheitliche Eignung für ein öffentliches Amts bei Übergewicht und Adipositas, ZBR 2011, 84 (85 f.), wonach "eine Gesundheitswahrscheinlichkeit von etwa 75 % regelmäßig die Obergrenze des normativ noch sinnvoll Forderbaren darstellen" dürfte.
  • VG Düsseldorf, 06.09.2011 - 2 K 6853/09  

    Klage eines an Morbus Crohn erkrankten Lehrers auf Einstellung in das

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2010 - 6 A 1004/08 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31. Mai 2011 - 4 S 187/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, ZBR 2011, 266.
  • VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12  

    Recht der Landesbeamten; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anzugsordnung;

    Da das Ergebnis der einstweiligen Anordnung auf die Vorwegnahme der Hauptsache ausgerichtet ist, ist eine Reduktion des Streitwertes im Hinblick auf den Charakter des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht angebracht (vgl. auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2010 - 5 ME 225/10 - juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2002 - 9 G 411/02 - juris).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2012 - 2 K 9089/10  

    Óbernahme Einstellung Beamtenverhältnis auf Probe Eignung gesundheitliche Eignung

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2010 - 6 A 1004/08 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31. Mai 2011 - 4 S 187/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, ZBR 2011, 266.
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