Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Zur Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs 3 S 3 BauGB; Antragsbefugnis des Grundstücksnachbars; Planabwägung; Begründung)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zur Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs 3 S 3 BauGB; Antragsbefugnis des Grundstücksnachbars; Planabwägung; Begründung

  • Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)

    Zur Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB : Antragsbefugnis; Flächennutzungsplan; Grundstücksnachbar; Monitoring; Normenkontrolle; Planerforderlichkeit; Plannachbar; Planungsanlass; Umweltbericht; Überwachungsmaßnahmen; Vorabbindung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zur Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZfBR 2009, 262



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07  

    Zur Antragsbefugnis eines Plannachbarn im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens

    Denn selbst unter Betonung der ebenso wie bei Bauleitplänen gegebenen positiven Steuerungsfunktion der Regionalplanung im Anwendungsbereich des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (zur im Einzelfall möglichen Antragsbefugnis des Plannachbarn bei Standortausweisungen durch Flächennutzungsplanung vgl. Senatsurteil v. 9.10.2008 - 12 KN 12/07 -, ZnER 2008, 398) ist wie dargelegt der vom Antragsteller lediglich pauschal erhobene Einwand einer unzureichenden Berücksichtigung der zu erwartenden Lärmimmissionen und Belästigungen durch Schattenschlag vorliegend nicht geeignet, die Möglichkeit einer Rechtsverletzung auf Ebene der Regionalplanung darzulegen.

    Dem Plangeber obliegt es im Hinblick auf artenschutzrechtliche Erfordernisse, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen werden, und von Festsetzungen, denen ein dauerhaft rechtliches Hindernis in Gestalt artenschutzrechtlicher Verbote entgegenstünde, Abstand zu nehmen (vgl. Senatsurt. v. 9.10.2008 - 12 KN 12/07 - , a.a.O. mit Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 - NVwZ-RR 1998, 162-165 und OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.2.2008 - 8 C 10368/07 -, NuR 2008, 410-419).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07  

    Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens

    Es gibt keinen allgemeinen städtebaulichen Grundsatz des Inhalts, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung eines städtebaulichen Planes vorausgehende vertragliche Regelungen stets ausgeschlossen wären (vgl. NdsOVG, Urt. v. 9.10.2008 - 12 KN 12/07 -, ZNER 2008, 398 = ZfBR 2009, 262; Beschl. v. 3.5.2006 - 1 KN 58/05 -, Nds. VBl. 2006, 307 unter Berufung auf BVerwG, Urt. v. 25.11.2005 - BVerwG 4 C 15.04 -, BVerwGE 124, 385).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09  

    Zur Umnutzung eines ehemaligen Hafens

    Diese nach der Konzeption der Umweltprüfung vorgesehene Abstufung von Prüfungen ermöglicht es, hinsichtlich der Überwachungsmaßnahmen auf die Prüfung in einem späteren immissionsschutzrechtlichen oder bauaufsichtlichen Verfahren hinzuweisen (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: Oktober 2009, § 2 Rdnr. 232; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.10.2008 - 12 KN 12/07 - ZfBR 2009, 262).
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  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07  

    Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

    Die Antragsteller bekämpfen mit einem Normenkontrollantrag (Aktenzeichen: 12 KN 12/07) die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Antragsgegnerin, durch die die im nordöstlichen Gemeindegebiet der Antragsgegnerin gelegenen Bereiche "E." (ca. 12, 9 ha) und "F." (ca. 5,7 ha) als (weitere) Sondergebiete für (u.a.) die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen und zwei ältere außerhalb dieser Flächen betriebene Anlagen als solche zum Repowering dargestellt worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 KN 49/07  

    Normenkontrollantrag gegen Darstellung einer Sonderbaufläche "Windenergie"

    Die Änderung des Flächennutzungsplans unterliegt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (BVerwG, Urteil vom 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; Beschluss vom 23.10.2008 - 4 BN 16.08 -, juris; vgl. auch Senat, Urteil vom 9.10.2008 - 12 KN 12/07 -, ZfBR 2009, 262).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 327/09  

    Keine Wohnbebauung auf Industriebrache

    Diese nach der Konzeption der Umweltprüfung vorgesehene Abstufung von Prüfungen ermöglicht es, hinsichtlich der Überwachungsmaßnahmen auf die Prüfung in einem späteren immissionsschutzrechtlichen oder bauaufsichtlichen Verfahren hinzuweisen (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: Oktober 2009, § 2 Rdnr. 232; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.10.2008 - 12 KN 12/07 - ZfBR 2009, 262).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 KN 208/09  

    Was ist ein "Ziel" im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG ?

    Die Änderung des Flächennutzungsplans unterliegt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (BVerwG, Urt. v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; Beschl. v. 23.10.2008 - 4 BN 16.08 -, juris; vgl. auch Senat, Urt. v. 9.10.2008 - 12 KN 12/07 -, ZfBR 2009, 262; Urt. v. 15.5.2009 - 12 KN 49/07 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 1 NE 08.3066  

    DIN 18005 - Teil 1

    Der Umweltbericht muss keine in jeder Hinsicht erschöpfende Darstellung aller Angaben bieten; vielmehr reicht es aus, wenn er die wesentlichen Aussagen zu den Gliederungspunkten der Anlage 1 zu den § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB enthält (NdsOVG vom 9.10.2008 ZfBR 2009, 262).
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