Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 10.07.2012 - 5 ME 103/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsauswahlverfahren: Kein "Verbrauch" von Eignungszweifeln aus einem früheren Bewerbungsverfahren; keine Voreingenommenheit der Kommission, die solche Zweifel anspricht.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsauswahlverfahren: Kein "Verbrauch" von Eignungszweifeln aus einem früheren Bewerbungsverfahren; keine Voreingenommenheit der Kommission, die solche Zweifel anspricht.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verpflichtung zur Wiederaufnahme in das Eignungsauswahlverfahren für die Einstellung in den Polizeidienst
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe (Studienassessor) wegen verneinter …
(1) Es steht zwar außer Frage, dass die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums i. S. d. Art. 33 Abs. 5 GG auch die Forderung beinhalten, dass das Handeln der Verwaltung einschließlich des die Bewährung eines Beamten beurteilenden Dienstherrn sachgemäß, unparteiisch und unvoreingenommen ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.7.2012 - 5 ME 103/12 -, juris). - OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit (Dienstposten eines Ltd. Oberstaatsanwalts, …
Es steht außer Frage, dass die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums i. S. d. Art. 33 Abs. 5 GG auch die Forderung beinhalten, dass das Handeln der Verwaltung einschließlich des einen Beamten beurteilenden Dienstherrn sachgemäß, unparteiisch und unvoreingenommen ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.7.2012 - 5 ME 103/12 -, juris).
