Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbarklage eines Schweinemastbetriebes gegen heranrückende Wohnbebauung - Geruchsminderung durch Biofilter - Stand der Technik

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nachbarklage eines Schweinemastbetriebes gegen heranrückende Wohnbebauung - Geruchsminderung durch Biofilter - Stand der Technik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von "Biofiltern" als Einwand gegen die Befürchtung nachteiliger Folgen für einen landwirtschaftlichen Betrieb durch eine heranrückende Wohnbebauung; Verweis auf den Einsatz von "Biofiltern" bei in der Fachwelt noch nicht als "Stand der Technik" i.S.d. § 22 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG ) angesehenem Einsatz von Abluftreinigungsanlagen

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Abwehr an Schweinemastbetrieb heranrückende Wohnbebauung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Abwehr an einen Schweinemastbetrieb heranrückender Wohnbebauung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schweinemastbetrieb muss Immissionskonflikt mit herannahender Wohnbebauung nicht durch Einsatz von "Biofiltern" lösen

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg, 06.08.2007 - 2 A 618/06
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2010, 60
  • BauR 2010, 195
  • ZfBR 2010, 144



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Wird zitiert von ... (11)  

  • VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12  

    (Erfolgloser) Eilantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung für Schweinemaststall

    Da es hinsichtlich der Geruchsbelastung keine den Immissionsrichtwerten für die Lärmbelastung (Nr. 6 TA Lärm) vergleichbaren Grenzwerte gibt, die wegen gesundheitlicher Gefahren oder Schädigungen bei einer Wohnnutzung einzuhalten sind, geht die Kammer davon aus, dass unter Umständen Geruchsbelastungen hinzunehmen sind, die einen Immissionswert von 0, 20 deutlich übersteigen (OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195; Urt. v. 12.11.2008 - 12 LB 17/07 -, juris; Urt. v. 26.04.2007 - 12 LB 62/07 -, NdsVBl. 2008, 128; Urt. v. 25.07.2002 - 1 LB 980/01 -, NVwZ-RR 2003, 24).

    Das OVG Lüneburg betont in seiner Entscheidung 10.11.2009 (- 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195), dass, soweit Gerüche in mehr als 50 % der Jahresstunden für zumutbar gehalten wurden, dies für Rinderhaltung neben landwirtschaftsbezogenen Wohnen galt.

    Der Einsatz von Biofiltern entspräche zwar bei der Schweinehaltung noch nicht dem Stand der Technik, im eigenen Interesse eines landwirtschaftlichen Betriebes könne es aber liegen, wenn dessen Erweiterung sonst an Immissionskonflikten scheitern würde (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195).

    Vielmehr ist auch der Inhaber einer uneingeschränkten Baugenehmigung ohnehin dazu verpflichtet ist, die sich aus § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG ergebenden Grundpflichten, die nach § 24 BImSchG durchgesetzt werden können, einzuhalten (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, DVBl. 2010, 60).

  • OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11  

    Abwehr heranrückender Bebauung aufgrund Kaminöfen?

    Ob die im Januar 2011 installierten Öfen für feste Brennstoffe, deren Nutzung gemäß § 4 Abs. 3 1. BImSchVO erst nach der Abnahme durch den Schornsteinfeger am 5. November 2011 formell rechtmäßig wurde, und deren Unbedenklichkeit im Hinblick auf die umgebungsbezogenen Abstandsvorschriften zur Abgasemission gemäß §§ 14 Abs. 1, 19 Abs. 1 Nr. 2 1. BImSchVO eben nicht bescheinigt wurde, als schutzwürdig anzusehen sind, kann im Ergebnis dahinstehen (für das Ausreichen der vorherigen materiellen Genehmigungsfähigkeit: BVerwG, Beschl. v. 11.7.1994, BRS 56 Nr. 164; a.A. im Rahmen von § 15 BauNVO BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009, BauR 2010, 195, OVG Münster, Beschl. v. 24.6.2010, BauR 2011, 252 und VGH München, Beschl. v. 4.8.2008, a.a.O.).

    Es können auch keine Maßnahmen gefordert werden, die über den gegenwärtigen Stand der Technik hinausgehen (OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2012 - 1 LC 130/09  
    Die genannte Schwelle liegt jedenfalls sehr deutlich über den gebietsorientierten Zumutbarkeitswerten, also etwa dem nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (- GIRL -, nunmehr Fassung 2009 gemäß RdErl. v. 23.7.2009, Nds.MBl. S. 794) maßgeblichen Immissionswert von 15 % der Jahresgeruchsstunden im Dorfgebiet (vgl. Senatsurt. v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195).
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  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08  

    Bebauungsplan zur Einschränkung von Tierhaltungsanlagen

    Z.B. Biofilter können zwar Landwirten noch nicht aufgezwungen werden, weil sie noch nicht dem Stand der Technik entsprechen (Senatsu rt. v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195 ), dürfen aber freiwillig eingesetzt werden, um geringere Abstände zur Wohnbebauung zu ermöglichen, und sollen bereits sehr leistungsfähig sein.
  • VG Hannover, 04.07.2012 - 12 B 2648/12  
    Dahinstehen kann auch, ob ausnahmsweise höhere Immissionswerte zugelassen werden können, etwa weil ausschließlich die Interessen von Landwirten oder Betreibern von Tierhaltungsanlagen untereinander berührt sind, es sich um Außenbereichsgebäude oder um Wohngebäude handelt, die selbst viehhaltenden Betrieben zugeordnet sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, juris; Urteil vom 12.11.2008 - 12 LB 17/07 -, juris).

    Eine nach dem Bundesimmissionsschutzrecht nicht genehmigungsbedürftige Anlage unterliegt nach § 22 i.V. mit § 24 BImSchG selbst nach Bestandskraft der sie legalisierenden Baugenehmigung sog. dynamischen Betreiberpflichten (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10.11.2009 - 1 LB 45/08 -, juris) und ist zur Vermeidung und Beschränkung schädlicher Umwelteinwirkungen an den sich wandelnden Stand der Technik im Sinne einer Verschärfung des Immissionsschutzes anzupassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - 8 B 992/09  

    Einhaltung des nachbarlichen Rücksichtnahmegebots bei Errichtung und

    aa) Ob die Antragsgegnerin dem Beigeladenen unter Vorsorgegesichtspunkten (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG) den Einbau von Biofiltern hätte aufgeben dürfen, wie dies etwa im Landkreis Cloppenburg wegen der starken Vorbelastung bereits üblich ist, vgl. genauer Leitfaden des Landkreises Cloppenburg zur Feststellung der Eignung von Abluftreinigung-sanlagen in der Tierhaltung zur Anwendung in der Genehmigungspraxis und bei der Überwachung, pdf-Dokument, (http://www.lkclp.de/2_kreisverwaltung/kv_bauen_download.shtml), und ob der Einsatz solcher Anlagen bei der Schweinehaltung dem Stand der Technik im Sinne des § 3 Abs. 6 BImSchG entspricht, vgl. hierzu OVG Nds., Urteil vom 10. November 2009 - 1 LB 45/08 -, RdL 2010, 43 (46 f.) m.w.N. (verneinend); vgl. auch Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft unter "Abluftreinigung - Wirtschaftlichkeit" (http://www.ktbl.de/index.php?id=580).
  • VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10  

    Kein Golfplatz in der Nähe von Landwirtschaft

    auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10. November 2009, ZfBR 2010 Seite 144 folgende.
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11  

    Nebenbestimmungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für

    Obwohl - wie ausgeführt - eignungsgeprüfte Abluftreinigungsanlagen für die Schweinehaltung verfügbar sind, gelten sie wegen der mit ihrem Einsatz verbundenen hohen Kosten als wirtschaftlich unverhältnismäßig (Nds. OVG, Urteil vom 10.11.2009 - 1 LB 45/08 - BauR 2010, 195, juris Rdn. 82 f.; s. auch Internetseite des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft "Abluftreinigung").
  • VG Minden, 23.02.2011 - 11 K 1424/09  
    aa) Ob die Antragsgegnerin dem Beigeladenen unter Vorsorgegesichtspunkten (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG) den Einbau von Biofiltern hätte aufgeben dürfen, wie dies etwa im Landkreis Cloppenburg wegen der starken Vorbelastung bereits üblich ist, vgl. genauer Leitfaden des Landkreises D. zur Feststellung der Eignung von Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung zur Anwendung in der Genehmigungspraxis und bei der Überwachung, pdf-Dokument, (http://www.lkclp.de/2_kreisverwaltung/kv_bauen_download.shtml), und ob der Einsatz solcher Anlagen bei der Schweinehaltung dem Stand der Technik im Sinne des § 3 Abs. 6 BImSchG entspricht, vgl. hierzu OVG Nds., Urteil vom 10. November 2009 - 1 LB 45/08 -, RdL 2010, 43 (46 f.) m.w.N. (verneinend); vgl. auch Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft unter "Abluftreinigung - Wirtschaftlichkeit" (http://www.ktbl.de/index.php?id=580).
  • VG Augsburg, 19.01.2012 - Au 5 K 09.1752  

    Nachbarklage; Tekturgenehmigung zur Errichtung eines Seniorenheimes;

    Dies gilt auch ungeachtet dessen, dass Gerüche anders als "gerichtete" Geräuschimmissionen die umgebende Bebauung regelmäßig von allen Seiten einhüllen (vgl. OVG Lüneburg vom 10.11.2009, Az. 1 LB 45/08; juris).
  • VG Oldenburg, 05.10.2011 - 5 B 1651/11  

    Einzelfall einer rechtswidrig als Nebenbestimmung zu einer

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