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   OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97   

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Verfahrensgang

  • VG Stade - 2 A 2032/94
  • OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OVG Niedersachsen, 13.11.1997 - 12 L 3959/97  

    Begriff des Asylfolgeantrags;; Asylfolgeantrag; Durchentscheiden;

    Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 - 12 L 2034/95 - und vom 12. August 1997 - 12 L 2598/97 -, die den Beteiligten bekannt sind (s. u.a. die Verfügung des Berichterstatters vom 29. August 1997) eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Angehörigen der albanischen Bevölkerungsgruppe im Kosovo auch im Jahre 1994 und in den darauffolgenden Jahren, d.h. bis zum Sommer 1997 einer gruppengerichteten Verfolgung nicht ausgesetzt gewesen sind.

    Daß insoweit einem nicht vorverfolgten Asylsuchenden wie dem Kläger eine politische Verfolgung nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Kosovo bis zum August 1997 gedroht hat und daß insoweit weder eine Anerkennung als Asylberechtigter noch die Feststellung nach § 51 Abs. 1 AuslG in Betracht gekommen wäre, hat der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts unter Bezugnahme auf die damals bekannten Erkenntnisse in seinen den Beteiligten bekannten (s. die Verfügung des Berichterstatters vom 29. August 1997) Urt. v. 12. August 1997 - 12 L 2598/97 - bereits festgestellt.

    Vielmehr wird die (zuletzt) in dem Urteil des 12. Senats vom 12. August 1997 - 12 L 2598/97 - gefundene Bewertung auch durch die Auswertung der Quartals-, Monats- und Wochenberichte des "Council for the Defence of Human Rights and Freedoms" (CDHRF) bestätigt, die gerade nicht auf eine qualitative und quantitative Veränderung der Lage zu Lasten der albanischen Volkszugehörigen weisen.

  • OVG Niedersachsen, 22.07.1999 - 12 L 1431/99  

    Zur Reichweite des § 77 Abs. 1 AsylVfG bei der; Asylverfahren;

    Die Berufung des Bundesbeauftragten ist nach Anhörung der Beteiligten (§ 125 Abs. 2 Satz 2 VwGO) durch Beschluss (§ 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO) als unzulässig zu verwerfen; denn entgegen § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO - die Bestimmung des § 124a Abs. 3 VwGO gilt auch in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz (BVerwG, Urt. v. 30.6.1998 - BVerwG 9 C 6.98 -, NVwZ 1998, 1311 (1312) u. Senat, Urt. v. 12.8.1997 (12 L 2598/97) - enthält sie nicht die im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (Berufungsgründe).

    Findet § 124a Abs. 3 VwGO auch im Asylprozess uneingeschränkt Anwendung (BVerwG, Urt. v. 30.6.1998, aaO u. Senat, Urt. v. 12.8.1997 - 12 L 2598/97 - ), so ist hieraus zu folgern, dass es einem Berufungsführer nicht gestattet ist, erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, ggf. erst in der, u. U. erst Jahre nach dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist anberaumten letzten mündlichen Verhandlung seine Berufung substantiiert zu begründen.

  • VGH Hessen, 15.01.1998 - 6 UE 2729/97  

    Asylverfahren: Geltung der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3

    Die in Absatz 3 der Vorschrift des § 124 a VwGO normierte Begründungspflicht findet auch in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz Anwendung (so auch: OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1997 - 1 A 5701/96.A -, DVBl. 1997, 1340 = EZAR 633 Nr. 31; OVG Thüringen, 24.07.1997 - 3 KO 87/97 -, EZAR 633 Nr. 32: NVwZ-Beilage 1997, 91; Niedersächsisches OVG, 12.08.1997 - 12 L 2598/97 - VGH Baden-Württemberg, 27.11.1997 - A 16 S 1931/97 - Hess. VGH, 18.12.1997 - 3 UE 3400/97.A - a.A. Bayerischer VGH, 12.09.1997 - 25 B 97.33256 -, DVBl. 1997, 1332 = EZAR 633 Nr. 33; offengelassen in: BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97 (9 PKH 94.97) -, DVBl. 1997, 1325).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5330/98  

    Form der Berufungsbegründung nach Zulassung; Belehrung über Frist für

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Berufungsführer über die Notwendigkeit der Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 VwGO gemäß § 58 Abs. 1 VwGO mit dem Beschluss über die Zulassung der Berufung zu belehren (BVerwG, Urt. v. 30.6.1998 mit Bezug auf die grundlegende Entscheidung im Rahmen des Revisionsrechts im Beschluss des Großen Senats vom 5.7.1957 - BVerwG Gr.Sen. 1.57 -, BVerwGE 5, 178; BVerwG, Urt. v. 20.8.1993 - 8 C 14.93 -, NVwZ-RR 1994, 361; so auch Nds. OVG, Urt. v. 12.8.1997 - 12 L 2598/97 - = NVwZ-Beil. 1997, S. 92 (dort mit falschem Aktenzeichen); VGH Mannheim, Urt. v. 15.12.1997 - A 16 S 1934/97 -, NVwZ-Beil.
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