Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Planrechtfertigung bei Weigerung, Grundbesitz als Bauland zu veräußern
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Planrechtfertigung bei Weigerung, Grundbesitz als Bauland zu veräußern
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Planrechtfertigung bei Weigerung, Grundbesitz als Bauland zu veräußern
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00
Lärmschutz an Straßen; Lärmschutz; Konfliktbewältigung; Straßenplanung
Die Antragstellerin hat am 24. August 2000 die Normenkontrolle eingeleitet (1 K 3075/00). - OVG Niedersachsen, 14.04.2004 - 1 KN 111/03
Öffentliche Grünverbindung auf privatem Grund; Abwägung; Bebauungsplan; …
Auch die der Gemeinde bekannte Weigerung des Grundstückseigentümers, für die Planverwirklichung benötigtes Gelände zu verkaufen, begründet keine fehlende Erforderlichkeit des Planes, weil der Plan auf die Zukunft angelegt ist und eine Enteignung grundsätzlich gemäß § 85 ff. BauGB möglich ist (OVG Lüneburg, Urt. v. 12.9.2001 - 1 K 3075/00 -, Vnb).
