Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Jugendhilfe; privat-gewerbliche Träger; Sozialraumbudgetierung; Berufungsausübungsfreiheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Jugendhilfe; privat-gewerbliche Träger; Sozialraumbudgetierung; Berufungsausübungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialraumbudgetierung im Bereich der Jugendhilfe als Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit - Berufsausübungsfreiheit, Hilfe zur Erziehung, privat-gewerblich, Sozialraumbudgetierung, Träger der freien Hilfe, Wettbewerb

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Sozialraumbudgetierung im Bereich der Jugendhilfe als Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Sozialraumkonzept darf Freiberufler nicht ausschließen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 618
  • DVBl 2006, 856 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2010 - 4 ME 306/09  

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Einführung eines "sozialraumorientierten"

    Bedient sich der öffentliche Träger zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Träger, steht der gemeinnützige freie Träger im Wettbewerb mit privat-gewerblichen Leistungserbringern (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 13.3.2006 - 4 ME 1/06 -, NVwZ-RR 2006, 618, 619 m.w.N.).

    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn durch staatliches Handeln der Wettbewerb beeinflusst wird und Konkurrenten erheblich benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273, 274; BVerfG, Beschl. v. 12.10.1977 - 1 BvR 217, 216/75 - BVerfGE 46, 120, 137; BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209, 223 f.; BVerwG, Urt. v.13.5.2004 - 3 C 45.03 -, BVerwGE 121, 23, 27; BVerwG, Urt. v. 17.1.1991 - 1 C 5.88 -, BVerwGE 89, 281, 283; ferner Senatsbeschl. v. 13.3.2006 - 4 ME 1/06 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2010 - 4 LA 176/09  

    Kein Anspruch des Anbieters jugendhilferechtlicher Leistungen gegen den

    Auch soweit das Verwaltungsgericht bei der Prüfung einer möglichen Verletzung von Rechten der Kläger allein auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG abgestellt hat, ohne eine mögliche Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG zu prüfen, auf den sich die Kläger als privat-gewerbliche Anbieter jugendhilferechtlicher Leistungen ebenfalls berufen können (vgl. Senatsbeschl. v. 13.3.2006 - 4 ME 1/06 -, NVwZ-RR 2006, 618, 619), vermag dieses ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung nicht zu begründen.

    Denn für einen Eingriff nach Art. 12 Abs. 1 GG ist zu fordern, dass das in Frage stehende hoheitliche Handeln in tatsächlicher Hinsicht - zumindest mittelbar - die Berufsfreiheit der Kläger beeinträchtigt (vgl. Senatsbeschl. v. 13.3.2006, a.a.O.; ferner v. 9.7.2010 - 4 ME 306/09 -).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 4 LA 54/11  

    Einführung eines sozialraumorientierten Jugendhilfekonzeptes

    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn durch staatliches Handeln der Wettbewerb beeinflusst wird und Konkurrenten erheblich benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273, 274; BVerfG, Beschl. v. 12.10.1977 - 1 BvR 217, 216/75 -, BVerfGE 46, 120, 137; BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209, 223 f.; BVerwG, Urt. v.13.5.2004 - 3 C 45.03 -, BVerwGE 121, 23, 27; BVerwG, Urt. v. 17.12.1991 - 1 C 5.88 -, BVerwGE 89, 281, 283; ferner Senatsbeschl. v. 9.7.2010 - 4 ME 306/09 / 4 ME 307/09 / 4 ME 308/09 - und 13.3.2006 - 4 ME 1/06 -).
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