Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterschiedliche Kammerbeiträge für praktizierende Ärzte und gutachterlich tätige, nicht praktizierende Ärzte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unterschiedliche Kammerbeiträge für praktizierende Ärzte und gutachterlich tätige, nicht praktizierende Ärzte

Verfahrensgang

  • VG Hannover, 23.08.1999 - 5 A 5509/96
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 L 4694/99

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2002, 420 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)  

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 9 S 1352/11  
    Den Kammermitgliedern, die nicht mit der Heilbehandlung und der Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasst sind, wird demnach schon mit Rücksicht auf die Aufgabe einer solchen Kammer keine vergleichbare, auf ihre Tätigkeit ausgerichtete Wahrnehmung und Förderung beruflicher Belange zuteil (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1993, a.a.O., 27 f.; Nds. OVG, Urteile vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, Juris Rn. 32 f., und vom 15.06.2010 - 8 LC 102/08 -, Juris Rn. 40).

    Die im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und des Medizinischen Dienstes der Krankenversichrung (MDK) beschäftigten Zahnärzte dürfen nicht zu gleich hohen Beiträgen herangezogen werden wie kurativ, das heißt behandelnd tätige Zahnärzte (ebenso: Nds. OVG, Urteile vom 13.12.2001, a.a.O., Rn. 32 f., und vom 15.06.2010, a.a.O., Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LC 102/08  

    Zur Wirksamkeit von Beitragsdifferenzierungen in der Beitragsordnung der

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Senats festzustellen, ob die Beklagte die in jeder Hinsicht zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 2002 - 6 B 73.01, - Buchholz 451.45, § 113 HwO Nr. 5, und v. 25. Juli 1989 - 1 B 109.89 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19; Senatsbeschl. v. 9. Dezember 2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664, 665; Senatsurt. v. 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 -, OVGE 49, 332, 334).

    Schließlich ist es mit Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbar, entsprechend dem Gedanken der Solidargemeinschaft wirtschaftlich schwächere Mitglieder zum Nachteil der leistungsstärkeren zu entlasten, so dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beiträgt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 1984 - 1 BvL 18/82, 1 BvL 46/83, 1 BvL 2/84 -, BVerfGE 68, 155, 173; BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 2002, a. a. O.; Urt. v. 26. April 2006 - 6 C 19/05 -, BVerwGE 125, 384 ff., v. 5. Dezember 2000 - 1 C 11.00 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 44, v. 26. Januar 1993 - 1 C 33.89 -, BVerwGE 92, 24, 26, v. 3. September 1991 - 1 C 24.88 - Buchholz 451.45, § 73 HwO Nr. 1; Senatsbeschl. v. 9. Dezember 2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664, 665, Senatsurt. v. 13. Dezember 2001, a. a. O. und v. 25. September - 8 LC 31/07 -, juris).

    In seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 (a.a.O.), das die Beklagte veranlasst hat, die Beitragsgruppe nach § 3 Abs. 5 BO neu einzuführen, ist der Senat bei einer Gesamtschau der Aufgabenbereiche der Beklagten zu der Auffassung gelangt, dass den Ärzten, die mit der Heilbehandlung und Bekämpfung von Krankheiten praktisch befasst sind, ein wesentlich größerer Nutzen aus dem Wirken der Beklagten erwachse als den nicht praktizierenden Kammermitgliedern, zu denen auch die als Gutachter in öffentlich-rechtlichen Körperschaften tätigen Mediziner zählten.

    Entgegen der Ansicht der Klägerin hat sich der Senat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 (a.a.O.) nicht in der Weise festgelegt, dass für die Berufsgruppe der nicht kurativ tätigen Ärzte eine Beitragsreduzierung von jedenfalls mehr als 10 % notwendig sei.

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 156/02  

    Bemessung von Kammerbeiträgen; Bemessung; Kammerbeitrag; Ortszuschlag;

    Die gerichtliche Überprüfung der Beitragsordnung einer berufsständischen Kammer ist darauf beschränkt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsspielraums verlassen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 109/89 - NJW 1990 S. 786; Senatsurt. v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -).

    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens dienen, gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 48.65 - BVerwGE 39, 100, 107 f.; Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24, m.w.N.; Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).

    Da der Gleichheitssatz es verbietet, wesentlich Gleiches ohne hinreichenden sachlichen Grund ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln, müssen wesentliche Unterschiede hinsichtlich des Nutzens der Kammertätigkeit bei der Bemessung der Beiträge zur Ärztekammer berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).

    Danach ist die Bemessung der Beiträge anhand des Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit rechtlich nicht zu beanstanden, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Ärztekammer zunimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989, a.a.O.; Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.).

mehr
  • VG Göttingen, 14.09.2005 - 1 A 207/04  

    Im Gesundheitsamt tätige Ärzte zahlen reduzierten Ärztekammerbeitrag;

    Das Urteil des Nds. OVG Lüneburg vom 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 - sei auf den Kläger deshalb nicht übertragbar.

    Die gerichtliche Überprüfung einer Beitragsordnung berufsständischer Kammern ist darauf beschränkt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsspielraums verlassen hat (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.07.1989 - 1 B 109/99 - NJW 1990 S. 786).

    Zwar begegnet der Beitragsmaßstab keinen rechtlichen Bedenken, soweit er auf das Einkommen der Kammermitglieder abstellt, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Beklagten zunimmt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001, a.a.O. m. w. Hinweisen).

  • VG Oldenburg, 26.09.2008 - 7 A 740/08  

    Die Heranziehung einer Ärztin, die Gutachterin für den Medizinischen Dienst der

    Diese Regelung geht auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 - zurück; in diesem Rechtsstreit wehrte sich ein hauptberuflicher Gutachter des MDKN (wie die Klägerin) erfolgreich gegen seine Heranziehung zu dem vollen Beitrag für die Beklagte.

    Das ist der Fall, wenn er bei der Bemessung der Mitgliedsbeiträge, die der Abgeltung eines besonderen Vorteils, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens, dienen, gegen das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat (OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 - m.w.N.).

    Dieser Beitragsmaßstab begegnet keinen rechtlichen Bedenken, soweit er auf das Einkommen der Kammermitglieder abstellt, weil bei der gebotenen typisierenden Betrachtung die Annahme gerechtfertigt ist, dass mit der Höhe der ärztlichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Beklagten zunimmt (OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 K 3892/00  

    Zum Recht der Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen auf informationelle

    Die gerichtliche Überprüfung einer Beitragsordnung berufsständischer Kammern ist darauf beschränkt, ob der Satzungsgeber die äußersten Grenzen seines Gestaltungsermessens verlassen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 109/89 - NJW 1990 S. 786; Senatsurt. v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 - NdsVBl. 2002 S. 133, MedR 2002 S. 477; Senatsurt. v. 29.11.1993 - 8 L 11/90 - OVGE 44, 394).

    Zum anderen ist die von § 2 BO vorgeschriebene Beitragsveranlagung nach Maßgabe der Höhe der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, die keinen rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24; Senatsurt. v. 13.12.2001, a.a.O.), ohne die Angabe der Höhe dieser Einkünfte nicht möglich.

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2009 - 8 LA 200/09  

    Ärztekammerbeitrag

    Durch die Rechtsprechung des Senats veranlasst (vgl. Urteile v. 29.11.1993 - 8 L 11/90 -, OVGE 44, 394 ff., und v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, OVGE 49, 332 ff.) hat die Beklagte bewusst Sonderbeitragsgruppen für approbierte Mitglieder geschaffen, die sich nicht klassisch kurativ als Arzt betätigen und dementsprechend durch die Tätigkeit der Beklagten nur in geringerem Umfang als etwa ihre niedergelassenen Berufskollegen begünstigt werden.
  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06  

    Pflichtmitgliedschaft einer psychologischen Psychotherapeutin zur

    Ob eine diesbezügliche Differenzierung mit Blick auf die konkrete berufliche Tätigkeit dann rechtlich geboten ist, wenn festgestellt werden kann, dass Kammermitgliedern aufgrund sich nachhaltig unterscheidender Berufstätigkeit ein wesentlich größerer beziehungsweise ein wesentlich kleinerer Nutzen aus dem Wirken der berufsständischen Kammer erwächst, kann auf sich beruhen bejahend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, MedR 2002, 477 sowie DVBl. 2002, 420 (Leitsätze); verneinend wohl OVG Bremen, Urteil vom 29.11.2005 - 1 A 148/04 -, dokumentiert bei Juris.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10  

    Heranziehung zum Mitgliedsbeitrag der Ärztekammer Niedersachsen.

    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Senats festzustellen, ob die Beklagte die in jeder Hinsicht zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.2002 - 6 B 73.01 - Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 5; BVerwG, Beschl. v. 25.7.1989 - 1 B 109.89 -Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19; Senatsbeschl. v. 09.12.2002 - 8 LA 156/02 -, NVwZ-RR 2003, 664 (665); Senatsurt. v. 13.12.2001 - 8 L 4694/99 -, OVGE 49, 332 (334), alle veröffentlicht in juris).
  • VG Oldenburg, 17.09.2002 - 12 A 2622/00  

    Ärztekammerbeitrag; Vorsorgeaufwendungen; BeitragsordnungBeitragsmaßstab;

    Ebenso ist festzustellen, dass ein wesentlich vorteilsbezogener Maßstab, der sich in einkommensabhängigen Beitragsstufen niederschlägt, lediglich ein unter dem Aspekt des Äquivalenzprinzips zulässiger Beitragsmaßstab in der Beitragsordnung einer berufständischen Kammer sein kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15. Juni 1998, a.a.O. und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 94.98 -, GewArch 1999, 23 f.; ebenso BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 C 33.89 -, BVerwGE 92, 24 ff. und Urteil vom 25. November 1971 - 1 C 48.65 -, BVerwGE 39, 100, 106; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 -, Nds. VBl.

    Außerdem ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, entsprechend dem Gedanken der Solidargemeinschaft wirtschaftlich schwächere Mitglieder auf Kosten der leistungsstärkeren zu entlasten, so dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beiträgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993, a.a.O. mit weiteren Nachweise der Rechtsprechung des BVerwG; Nds. OVG, Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05  

    Kammerbeitrag bei inaktivem Altersteilzeitverhältnis; Altersteilzeit;

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 31/07  

    Apothekerkammerbeitrag; Apotheke; Apotheker; Apothekerkammer;

  • VG Göttingen, 30.01.2007 - 1 A 242/04  

    Beitrag zur Apothekerkammer; Angestellter Apotheker; Apothekeninhaber;

  • VG Freiburg, 25.06.2009 - 4 K 2207/07  

    Kammerbeitrag eines approbierten Arztes und Zahnarztes

  • VG Weimar, 20.07.2007 - 8 E 858/07  

    Begriff des Ausübens des Berufs eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten im

  • VG Göttingen, 13.06.2002 - 1 A 1049/00  

    Zur Bemessung des Ärztekammerbeitrags; Kammerbeitrag; Einkünfte aus ärztlicher

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht