Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Behinderter Schüler; Anspruch auf Zuweisung an eine wohnortnähere Regelgrundschule
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf Zuweisung an eine wohnortnähere Regelgrundschule für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NSchG § 4; NSchG § 68 Abs. 2 S. 1; NSchG § 114 Abs. 1 S. 2; BRK Art. 4 Abs. 2; BRK Art. 24
Verlangen der Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf an eine wohnortnähere Regelgrundschule mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuweisung an eine wohnortnähere Regelgrundschule für einen behinderten Schüler
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 20.07.2010 - 4 B 35/10
- OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2012 - 9 S 1833/12 Welcher Begriff letztlich zutreffend ist, kann hier jedoch offen bleiben (ebenso: Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010 - 2 ME 278/10 -, Juris Rn. 13).
Davon abgesehen erfüllt Art. 24 Abs. 1 und 2 VN-BRÜ im Wesentlichen auch aus anderen Gründen nicht die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendbarkeit (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18.01.2010 - 6 B 52/09 -, Juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010, a.a.O., Rn. 14;… Hess. VGH, Beschlüsse vom 12.11.2009 - 7 B 2763/09 -, a.a.O., 603 f., und vom 16.05.2012 - 7 A 1138/11.Z -, DÖV 735; OVG NRW, Beschluss vom 03.11.2010 - 19 E 533/10 -, Juris).
Damit spricht Überwiegendes dafür, dass sich die Vertragsbestimmungen in Art. 24 VN-BRÜ für eine unmittelbare Anwendung auf die zu entscheidenden Lebenssachverhalte als zu unbestimmt erweisen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.09.2010, a.a.O., Rn. 14; Hess. VGH…, Beschluss vom 12.11.2009, a.a.O., 603 f.).
- LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung des …
So kann nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.09.2010 (Az.: 2 ME 278/10) die Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung an eine wohnortnähere Regelgrundschule zurzeit nicht mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - BRK - (UNBehRÜbk) verlangt werden. - VGH Hessen, 16.05.2012 - 7 A 1138/11
Inklusive Beschulung nach Änderung des Hessischen Schulgesetzes zum 1. August …
Hierzu wird im Einzelnen auf die betreffenden Erwägungen im Beschluss vom 12. November 2009 Bezug genommen, an denen der erkennende Senat festhält (dieser Rechtsaufassung folgend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.09.2010 - 2 ME 278/10 - VG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2010 - 18 K 5702/10 - VG Saarland, Urteil vom 13.01.2011 - 3 K 376/10 - BSG, Urteil vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R - und vorgehend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2010 - L 5 KR 165/09 - Bay. LSG, Beschluss vom 02.11.2011 - L 8 SO 164/11.B ER - SG Augsburg, Beschluss vom 23.09.2011 - S 15 SO 111/11.ER -, sämtlich zit. n. juris).
- LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 164/11
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung des …
So kann nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.09.2010 (Az.: 2 ME 278/10) die Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung an eine wohnortnähere Regelgrundschule zurzeit nicht mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - BRK - (UNBehRÜbk) verlangt werden. - LSG Bayern, 07.09.2011 - L 8 SO 164/11 So kann nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.09.2010 (Az.: 2 ME 278/10) die Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung an eine wohnortnähere Regelgrundschule zurzeit nicht mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - BRK - (UNBehRÜbk) verlangt werden.
- SG Augsburg, 23.09.2011 - S 15 SO 111/11
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - …
Zum einen erfüllt Art. 24 BRK wohl bereits nicht die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendbarkeit (OVG Lüneburg vom 16.09.2010 - 2 ME 278/10), sondern ist als Auftrag an den Bundesgesetzgeber zu sehen, entsprechende Rahmenbedingungen, insbesondere im Rahmen der schulrechtlichen Vorschriften zu schaffen. - SG Augsburg, 27.09.2011 - S 15 SO 110/11
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - …
65 Zum einen erfüllt Art. 24 BRK wohl bereits nicht die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendbarkeit (Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 16.09.2010 - 2 ME 278/10), sondern ist als Auftrag an den Bundesgesetzgeber zu sehen, entsprechende Rahmenbedingungen, insbesondere im Rahmen der schulrechtlichen Vorschriften zu schaffen. - VG Saarlouis, 13.01.2011 - 3 K 376/10
Zur Reinigungspflicht bei Schnee- und Eisglätte
Im Übrigen teilt die Kammer die ausführlich begründete Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 12.11.2009 -7 B 2763/09- und des OVG Lüneburgs, Beschluss vom 16.09.2010 -2 ME 278/10 - (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 18.01.2010 -6 B 52/09-, jeweils zit. nach juris), wonach die Vertragsbestimmungen des BRK einen Anspruch eines behinderten Menschen auf ein staatliches Tätigwerden nicht tragen, da diese Bestimmungen die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendbarkeit nicht erfüllen. - LSG Baden-Württemberg, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11 So kann nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.09.2010 (Az.: 2 ME 278/10) die Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung an eine wohnortnähere Regelgrundschule zurzeit nicht mit dem Hinweis auf Art. 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - BRK - (UNBehRÜbk) verlangt werden.
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