Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Anforderungen an die Änderung eines Bebauungsplans

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Abwägung; B-Planänderung; Erforderlichkeit; Moschee; Vertrauensschutz vor Planänderung; Vertrauensschutz im B-Plangebiet; Vorabbindung

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2003, 1442 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 2 K 122/02  

    Bebauungsplan zu Gunsten eines Investors zulässig?

    Erforderlich ist eine bauleitplanerische Regelung nicht nur dann, wenn sie dazu dient, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken, sondern auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, um einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a. a. O.; NdsOVG Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, BauR 2003, 1442 [nur Leitsatz]).

    Der Vermarktungssituation von zur Bebauung vorgesehener Flächen kann städtebauliche Bedeutung nicht abgesprochen werden (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 18.07.2003, a. a. O.).

    An der Übernahme solcher Entwürfe oder Vorstellungen ist so lange nichts Verwerfliches, wie sich die planende Gemeinde den Vorstellungen dieses Vorhabenträgers nicht vollständig unterordnet und nach außen hin lediglich als dessen Vollzugsinstanz erscheint (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2003, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03  

    Moschee neben allgemeinem Wohngebiet?

    Durch Beschluss vom 18. Juli 2003 - 1 MN 120/03 - (Leitsatz in BauR 2002, 1442, Volltext in JURIS), auf dessen Einzelheiten verwiesen wird, lehnte der Senat den Eilantrag ab.

    Wie schon im Eilbeschluss des Senats vom 18. Juli 2003 - 1 MN 120/03 - ausgeführt, hätte sich die Antragstellerin selbst dann nicht in einer dem Abwägungsgebot und § 2 Abs. 3 Halbs. 2 BauGB widersprechenden Weise selbst gebunden, wenn sie die Abwägungsentscheidung im wesentlichen unter dem Eindruck des Kaufvertrages vom 20.4.2001 getroffen hätte.

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07  

    Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

    Allerdings können öffentliche Belange in dem genannten Sinn auch durch die Bauwünsche eines privaten Investors gleichsam "angeschoben" werden; ein daraufhin gefasster Plan ist auch dann noch erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn er daneben von städtebaulichen Überlegungen der Gemeinde getragen wird (1. Senat des beschließenden Gerichts, Beschlüsse vom 11.7.2003 - 1 MN 165/03 -, BRS 66 Nr. 26 und vom 18.7.2003 - 1 MN 120/03 -, juris).
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00  

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

    Dementsprechend begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, neben einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO auszuweisen (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, UPR 1994, 456; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, zit. bei Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06  

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplanänderung

    Der Vermarktungssituation von zur Bebauung vorgesehener Flächen kann städtebauliche Bedeutung nicht abgesprochen werden (vgl. Urt. d. Senats v. 17.03.2005 - 2 K 122/02 -, JMBl LSA 2006, 86; NdsOVG Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, BauR 2003, 1442 [nur Leitsatz]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2010 - 7 D 96/09  

    Private Interessen als Anlass für Bebauungsplan

    OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 17. März 2005 - 2 K 122/02 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 1 MN 120/03 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05  

    Konfliktlage durch großflächigen Einzelhandelsbetrieb?

    Dementsprechend begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, neben einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO auszuweisen (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, UPR 1994, 456; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, zit. bei Juris).
  • VGH Bayern, 06.12.2006 - 26 N 04.1177  

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Fehlerhafte Festsetzung der

    Im Falle einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Antragsteller bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 18.7.2003 - 1 MN 120/03, BauR 2003, 1442 unter Hinweis auf BVerwG vom 20.8.1992 - 4 NB 3.92 - NVwZ 1993, 468 = DVBl 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21).
  • VG Lüneburg, 15.06.2006 - 2 A 15/05  

    Zur Genehmigung eines Flächennutzungsplanes; Abwägungsfehler;

    Erforderlich ist eine bauleitplanerische Regelung nicht nur dann, wenn sie dazu dient, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken, sondern auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, um einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a. a. O.; NdsOVG Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, BauR 2003, 1442 ; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17.3.2005 - 2 K 122/02 - in juris) .
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