Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 KS 18/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Beschränkung des Nachtflugverkehrs auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zur Beschränkung des Nachtflugverkehrs auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Nachflugverkehrs auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen: Betriebsbeschränkungsrichtlinie; Beurteilungszeitpunkt; Dauerschallpegel; Flughafen; Fluglärm; Flugverkehr; Gesundheitsgefahr; Jansen-Kriterium; Lärmschutz; Luftverkehrsrecht; Maximalpegel; NAT-Kriterium; Nachtflugbetrieb; Nachtkernzeit; Nachtrandzeit; Planfeststellungsbeschluss; Prognose; Subsidiarität; Typenmix; luftverkehrsrechtlich; subsidiär

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Beschränkung des Nachflugverkehrs auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen Nachtflugregelung für Flughafen Hannover erfolglos

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 756
  • DVBl 2009, 1124
  • DÖV 2009, 825



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08  

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.

    96 Nach dem derzeitigem Stand der Lärmwirkungsforschung ist es bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsschwelle notwendig, dass die nächtlichen Aufwachereignisse durch Festlegung von Maximalpegeln und deren Häufigkeiten, sogenannte NAT-Kriterien (= Number of events above threshold) beschränkt werden und ein bestimmter Dauerschallpegel nicht überschritten wird (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris).

    Später wurde diese Auffassung noch einmal bestätigt (vgl. hierzu NdsOVG, Urt v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris).

    98 Im Hinblick darauf, dass der Lärmschutz durch die Einhaltung des NAT-Kriteriums nicht hinreichend sichergestellt werden kann (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris, m. w. N.), darf der Lärm auch einen bestimmten Dauerschallpegel nicht überschreiten.

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur angemessenen Befriedigung der Wohnbedürfnisse heute grundsätzlich auch die Möglichkeit des Schlafens bei gekipptem Fenster gehört und der typische Dämmwert eines gekippten Fensters nach inzwischen gefestigter Auffassung 15 dB(A) beträgt (so dass die Einhaltung eines Dauerschallpegels außen von 55 dB(A) einem Innenpegel von 40 dB(A) entspricht (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris).

  • OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 14/08  

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.

    96 Nach dem derzeitigem Stand der Lärmwirkungsforschung ist es bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsschwelle notwendig, dass die nächtlichen Aufwachereignisse durch Festlegung von Maximalpegeln und deren Häufigkeiten, sogenannte NAT-Kriterien (= Number of events above threshold) beschränkt werden und ein bestimmter Dauerschallpegel nicht überschritten wird (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris).

    Später wurde diese Auffassung noch einmal bestätigt (vgl. hierzu NdsOVG, Urt v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris).

    98 Im Hinblick darauf, dass der Lärmschutz durch die Einhaltung des NAT-Kriteriums nicht hinreichend sichergestellt werden kann (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris, m. w. N.), darf der Lärm auch einen bestimmten Dauerschallpegel nicht überschreiten.

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur angemessenen Befriedigung der Wohnbedürfnisse heute grundsätzlich auch die Möglichkeit des Schlafens bei gekipptem Fenster gehört und der typische Dämmwert eines gekippten Fensters nach inzwischen gefestigter Auffassung 15 dB(A) beträgt (so dass die Einhaltung eines Dauerschallpegels außen von 55 dB(A) einem Innenpegel von 40 dB(A) entspricht (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris).

  • VG Augsburg, 03.04.2012 - Au 3 K 11.314  

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über nachträgliche

    Eine Geringfügigkeitsschwelle, unterhalb derer die Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht gegeben ist, ist demgegenüber nicht normiert, sie wird von der Rechtsprechung bei Tagesmittelungspegeln von unter 50 dB (A) angenommen (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 NVwZ-RR 2009, 756; BayVGH vom 20.5.2003 a.a.O.); konkrete Anhaltspunkte dafür, dass lediglich eine derartig geringe Lärmbetroffenheit der Kläger besteht, sind nicht ersichtlich und werden auch vom Luftamt nicht vorgetragen.

    Das Bestehen eines solchen Genehmigungsergänzungs- oder Genehmigungsänderungsanspruchs der Kläger kann bei dieser Ausgangslage nicht von vornherein ausgeschlossen werden (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 a.a.O.; HessVGH vom 6.8.2002 Az. 2 A 828/01, 2 A 3013/01 ).

    Hinsichtlich der geltend gemachten Lärmbeeinträchtigung lässt sich demnach ein Anspruch auf Einschreiten der Genehmigungsbehörde nur unter der Voraussetzung ableiten, dass die Lärmimmissionen - infolge einer Zunahme oder infolge einer wissenschaftlich gebotenen Neubewertung - einen Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit darstellen (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 a.a.O.; HessVGH vom 6.8.2002 a.a.O).

    Auch aus § 48 LuftVZO i.V.m. § 53 Abs. 1 LuftVZO lassen sich insoweit keine weitergehenden Rechtspositionen ableiten (vgl. NdsOVG vom 23.4.2009 a.a.O.).

mehr
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 1 KN 11/09  

    Zum raumordnerischen Siedlungsbeschränkungsbereich

    jedoch nicht um eine neue Eröffnungskontrolle, sondern um den Teilwiderruf einer vorhandenen umfassenderen Nachtflugerlaubnis (OVG Lüneburg, Urt. v. 23.4.2009 - 7 KS 18/07 - NVwZ-RR 2009, 756).
  • BVerwG, 22.03.2011 - 4 B 34.10  

    Weitere Mitwirkung eines abgelehnten Richters im Ablehnungsverfahren in Fällen

    Der Hinweis der Kläger (Beschwerdebegründung S. 28) auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 23. April 2009 (7 KS 18/07 - NVwZ-RR 2009, 756) verhilft der Frage nicht zu einer über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung, weil diese Entscheidung keinen Planfeststellungsbeschluss und damit eine andere Fallkonstellation betrifft.
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