Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 1 Abs. 1; BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BÄO § 5 Abs. 2 S. 1; BÄO § 8
    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als Eingriff in die Berufswahlfreiheit; Grundsätze zur Sicherung der Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit durch § 8 BÄO

Kurzfassungen/Presse

  • medical-tribune.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Inkorrekte Abrechnung: Approbation in Gefahr!




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11  

    Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit.

    Ein Apotheker ist zur Ausübung seines Berufes unwürdig, wenn er infolge seines Verhaltens nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen der Öffentlichkeit genießt, die für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.4.2006 - 9 S 2317/05 -, NVwZ 2006, 1202; Bayerischer VGH, Urt. v. 29.10.1991 - 21 B 91.1337 -, juris Rn. 24 (jeweils zu § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BApO); BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30 (jeweils zu § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG); BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - 3B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 8 (jeweils zu § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO)).

    Diese Feststellung erfordert, da der Approbationswiderruf als subjektive Berufszugangsregelung besonders schwer in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit eingreift (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 23.4.2012, a.a.O., Rn. 8 f.), regelmäßig das Vorliegen gravierender Verfehlungen, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BApO vor, ist - ohne dass es auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankäme (vgl. Senatsbeschl. v. 23.4.2012, a.a.O., Rn. 10) - die Approbation des Apothekers zu widerrufen; der Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt.

    Entgegen ihrer Darstellung kann den genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kein ab-strakter Rechtssatz entnommen werden, dass der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit eine zukunftsgerichtete Gefahrenprognose erfordert, wonach der Approbierte bei einer Fortsetzung seiner beruflichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird (so auch: BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, 2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 23.4.2012, a.a.O., Rn. 10; Beschl. v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 2).

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2012 - 11 LA 255/12  

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Dieser Zulassungsgrund (vgl. zum Folgenden: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris, Rn. 31, m. w. N.) ist nur dann gegeben, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt.
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12  

    Zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für den Sofortvollzug eines Widerrufs

    Geht man mit dem Antragsgegner davon aus, dass ein fortgesetzter Abrechnungsbetrug durch Leistungserbringer im öffentlichen Gesundheitswesen regelmäßig geeignet ist, das Vertrauen der Patienten in die Gesamtheit dieser zu erschüttern und damit auch das hochrangige Gemeinschaftsgut der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gefährden (vgl. Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 9 zum Merkmal der "Unwürdigkeit" im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO; v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris Rn. 8 f.), ist die sofortige Vollziehung eines Widerrufs der Erlaubnis zur Berufsausübung oder zum Führen einer Berufsbezeichnung gleichwohl nur gerechtfertigt, wenn sich gerade durch eine Fortsetzung der Berufstätigkeit für die Dauer des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für dieses wichtige Gemeinschaftsgut ergeben.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht