Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufhebung einer Abordnung zu Ausbildungszwecken

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufhebung einer Abordnung zu Ausbildungszwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abordnung; Ausbildung; Auswahlkommission; Bewährung; Ermessen, intendiertes; Hubschrauberstaffel

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Abordnung; Ausbildung; Auswahlkommission; Bewährung; Ermessen, intendiertes; Hubschrauberstaffel

Verfahrensgang

  • VG Hannover, 10.04.2006 - 13 A 1187/05
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06



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Wird zitiert von ... (25)  

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08  

    Änderung der Rechtslage während des Zulassungsverfahrens

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542 [543]).
  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06  

    Zu den Anforderungen an die Plausibilisierung einer Beurteilung, die durch den

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 5 LA 239/07  

    Zur Frage der Unteralimentierung eines niedersächsischen Ruhestandsbeamten und

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
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