Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 1 OA 16/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit einer "verfrühten" endgültigen Streitwertfestsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unzulässigkeit einer "verfrühten" endgültigen Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer "verfrühten" endgültigen Streitwertfestsetzung: Streitwertfestsetzung, endgültige; Streitwertfestsetzung, vorläufige

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Unzulässigkeit einer "verfrühten" endgültigen Streitwertfestsetzung

Verfahrensgang

  • VG Lüneburg, 21.01.2009 - 2 A 17/09
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 1 OA 16/09



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11  

    Endgültige Streitwertfestsetzung vor Eintritt der Voraussetzungen nach GKG 2004 §

    Setzt das Verwaltungsgericht den Streitwert endgültig fest (hier mit der Anordnung über das Ruhen des Verfahrens), bevor die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG vorliegen, ist im Beschwerdeverfahren die Wertfestsetzung insgesamt aufzuheben (wie Nieders. OVG, Beschluss vom 25.02.2009 - 1 OA 16/09 - juris).

    Die Wertfestsetzung ist daher aufzuheben, damit zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt ohne Bindung an vorangegangene Beschlüsse über den Streitwert entschieden werden kann (vgl. dazu Nieders. OVG, Beschluss vom 25.02.2009 - 1 OA 16/09 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2009 - 4 O 153/09  

    Zur Festsetzung des endgültigen Streitwertes

    Der verfrüht ergangene endgültige Festsetzungsbeschluss ist danach aufzuheben (vgl. dazu auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 25. Februar 2009 - 1 OA 16/09 -, zit. nach JURIS).
  • LSG Thüringen, 17.01.2011 - L 6 KR 971/10  

    Statthaftigkeit der Entscheidung über die Streitwertbeschwerde im

    Auf den im Anschluss an den Schriftsatz des Beklagten vom 12. Oktober 2010 entsprechend ausgelegten Antrag ist der verfrüht ergangene Festsetzungsbeschluss jedoch isoliert aufzuheben, damit das SG ohne Bindung an vorangegangene Festlegungen nach § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG nunmehr vorläufig über den Streitwert entscheiden kann (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2009 - Az.: 1 OA 16/09, nach juris).
  • LSG Sachsen, 19.03.2012 - L 3 AS 897/11  
    Der verfrüht ergangene endgültige Beschluss über die Streitwertfestsetzung war deshalb aufzuheben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 1 OA 16/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 3 ff.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. August 2009 - 4 O 153/09 - NJW 2009, 3115 = JURIS-Dokument Rdnr. 4).
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