Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.04.2005 - 8 LA 296/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Braunschweig, 20.09.2004 - 1 A 193/04
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2005 - 8 LA 296/04



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 115/09  

    Friedhofsrecht; Verbot einer vollständigen Grababdeckung

    Dem Friedhofsträger ist es freilich nicht verboten, weitergehende Vorschriften über die Grabgestaltung zu erlassen, die zwar durch die allgemeinen Friedhofszwecke nicht gefordert, aber mit ihnen vereinbar sind, sofern diese besonderen Gestaltungsvorschriften durch einen legitimen Zweck gedeckt und nicht unverhältnismäßig sind (BVerwG, Urteil v. 13. Mai 2004, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 26. April 2005 - 8 LA 296/04 -, juris; Senatsbeschlüsse v. 8. April 2009 - 8 LA 6/09 - und v. 11. Mai 2007 - 8 ME 30/07 -, nicht veröffentlicht).

    Demnach kommt es nicht mehr darauf an, ob das Verbot der vollständigen Grababdeckung bei Urnengräbern auch deshalb rechtmäßig ist, weil die Klägerin zur Verwirklichung ihres Gestaltungswunsches auf den G. Friedhof ausweichen könnte, wo gem. § 20 Abs. 2 Satz 1, 1etzter Spiegelstrich FS n. F. in der Abteilung I P für Urnenwahlgrabstätten und Urnenreihengrabstellen nur die allgemeinen Gestaltungsvorschriften des § 21 FS n. F. gelten (vgl. Senatsbeschluss vom 26. April 2005, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 8. April 2009 und 11. Mai 2007, jeweils a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 8 ME 125/10  

    Zur Wirksamkeit von Grabmalgestaltungsvorschriften in einer kommunalen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.11.2007 - 7 BN 5.07 -, juris Rn. 7 f.; Urt. v. 13.5.2004 - 3 C 26/03 -, BVerwGE 121, 17, 20) und des Senats (Beschl. v. 11.5.2007 - 8 ME 30/07 - Beschl. v. 26.4.2005 - 8 LA 296/04 -, NdsVBl. 2005, 221, 222) können auch strengere Gestaltungsanforderungen, als sie zur Erreichung des allgemeinen Friedhofszwecks erforderlich sind, mit dem Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit derart zu vereinbaren sein, dass auf Teilen desselben Friedhofs eine gestaltungsfreie Friedhofsfläche vorgesehen ist oder eine entsprechende Fläche in zumutbarer Entfernung auf einem anderen Friedhof im selben Gebiet zur Verfügung steht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2012 - 19 E 986/11  
    VGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 4 ZB 06.1773 , juris, Rdn. 14 (hebräische Grabmalinschrift); NdsOVG, Beschlüsse vom 9. Juni 2010 8 ME 125/10 , juris, Rdn. 19 (Grabplatten), und vom 26. April 2005 8 LA 296/04 , juris, Rdn. 9 (Grabeinfassung); OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2001 19 A 3966/99 (Grabmalfoto).
mehr
  • VG Göttingen, 10.12.2008 - 1 A 199/07  

    Grabgestaltung auf kirchlichem Friedhof; Friedhofssatzung; Grabgestaltung;

    "Der Antragsgegnerin als katholischer Kirchengemeinde ist es nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 13.05.2004 - 3 C 26.03 -, BVerwGE 121, 17 ff. = NJW 2004, 2844 ff.; Senatsbeschluss vom 26.04.2005 - 8 LA 296/04 -, Nds. VBl. 2005, 221) grundsätzlich möglich, auf ihrem Friedhof - wie hier in hinreichend bestimmter Weise durch § 10 Abs. 8 der Satzung geschehen - eine vollständige Abdeckung einer Grabstätte durch eine Platte zu verbieten.
  • VG Oldenburg, 23.02.2011 - 5 A 1001/10  

    Wirksamkeit von Grabmalgestaltungsvorschriften; Verbot der vollflächigen

    Im Übrigen ließe sich ein nicht schon allgemein gerechtfertigtes Verbot von Vollabdeckungen - als zusätzliche Anforderung an die Gestaltung der Grabmale - mit dem Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit derart vereinbaren, dass für verschiedene Friedhofsteile des selben Friedhofs unterschiedliche Gestaltungsregelungen getroffen werden oder entsprechende Flächen in zumutbarer Entfernung auf einem anderen Friedhof im selben Gebiet zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2007 - 7 BN 5.07 - Nds. OVG, Beschluss vom 26. April 2005 - 8 LA 296/04 - Nds. VBl. 2005, 221; Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 10. Auflage 2010, S. 203 f., Fußnote 25).
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