Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 207/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit einer Verletzung des § 1 Abs. 3 BauGB bei Änderungen von Festsetzungen für Teilbereiche eines Bebauungsplans aus auch für die unveränderten Teilbereiche zutreffenden Gründen; Mögliche Formfehler und Verfahrensfehler und deren Auwirkungen auf die Wirksamkeit im Zusammenhang mit einer Bebauungsplanänderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Bestimmung des Planumrisses darf nicht willkürlich sein!
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Änderung des Bebauungsplans nach 44 Jahren
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Umstellung eines Bebauungsplans auf aktuelle Baunutzungsverordnung bei willkürlichem Planumriss
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 264
- BauR 2012, 201
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 2 B 1095/12 vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2007 - 4 BN 29.07 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 2 D 31/10.NE -, S. 27 des amtlichen Umdrucks; Nds. OVG, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 1 KN 207/10 -, juris Rn. 46.
- VG München, 16.08.2012 - M 8 SN 12.2853
Nachbareilantrag gegen Kinderkrippe in einem reinen Wohngebiet nach der BauNVO …
Wie sehr vorliegend die Grundzüge der Planung berührt seien, zeige auch die Ent-scheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26. Oktober 2011 (NVwZ-RR 2012, S. 264).Da vorliegend also davon auszugehen ist, dass eine Zulassung des Vorhabens keine vorgängige Planänderung erfordert, geht auch der Hinweis der Antragstellerin auf die Ausführungen im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26.10.2011 (NVwZ-RR 2012, 264) ins Leere.
- OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11
Nebeneinander zwei dominanter Gebäude zulässig!
Dabei hält der Senat der Antragstellerin den Umstand zugute, dass eine Gemeinde im Falle einer (teilweisen) Planänderung ihr Planungsermessen nicht mehr so frei ausüben kann wie bei der Neuaufstellung eines Bebauungsplans, weil das Vertrauen eines Betroffenen in die bisherigen Festsetzungen grundsätzlich umso schutzwürdiger und stärker zu gewichten ist, je weiter sie realisiert worden sind (OVG Lüneburg, Urt. v. 18.9.2001 - 1 L 3779/00 -, BauR 2002, 906, ferner Senatsurt. v. 28.10.2004 - 1 KN 119/03 -, KirchE 46, 233 u.v. 26.10.2011 - 1 KN 207/10 -, juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12
Erfolg einer Nachbarklage trotz gültiger Baugenehmigung?
Dass die Nachbarschaft durch diese Festsetzung faktisch begünstigt wurde, führt zwar dazu, dass dieser Umstand als abwägungsbeachtlicher Belang bei einer Planänderung zu berücksichtigen ist (vgl. VGH BW…, Urteil vom 6. Mai 2011, a.a.O. [Leitsatz]; OVG Nds., Urteil vom 26. Oktober 2011 - 1 KN 207/10 -, DVBl. 2012, 40); diese faktische Begünstigung begründet indessen noch nicht den drittschützenden Charakter dieser Festsetzung. - VGH Baden-Württemberg, 16.03.2012 - 8 S 260/11
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Ausschluss von Vergnügungsstätten …
Es ist deshalb nicht ersichtlich, dass die Bestimmung des Plangebiets willkürlich und deshalb unter dem Gesichtspunkt des § 1 Abs. 3 BauGB rechtlich zu beanstanden wäre (vgl. - zur Unvereinbarkeit einer willkürlichen Bestimmung des Plangebiets mit § 1 Abs. 3 BauGB - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26.10.2011 - 1 KN 207/10 - juris).
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