Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Familiennachzug eines abgelehnten Asylbewerbers zur deutschen Ehegattin
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Familiennachzug eines abgelehnten Asylbewerbers zur deutschen Ehegattin
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 10 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 3; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; AufenthG § 27 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 25 Abs. 5
abgelehnte Asylbewerber, Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Deutschverheiratung, Anspruch, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, Ausweisungsgrund, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Passlosigkeit, Mitwirkungspflichten, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, unerlaubte Einreise, atypischer Ausnahmefall, Schutz von Ehe und Familie, Ausreise, Unmöglichkeit, Visum nach Einreise
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Familiennachzug eines abgelehnten Asylbewerbers zur deutschen Ehegattin - Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Ehefrau; Ehegatte eines Deutschen; Familiennachzug; unanfechtbar abgelehnter Asylantrag; Wahrheitspflicht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Familiennachzug eines abgelehnten Asylbewerbers zur deutschen Ehegattin
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 21.04.2005 - 4 A 13/03
- OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 62 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14)
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08
Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis …
Die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG sind in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen (wie NdsOVG, Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 -, NVwZ-RR 2007, 62, m. w. Nachw.).Die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG sind daher in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen (NdsOVG, Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 -, NVwZ-RR 2007, 62, m. w. Nachw.).
Wie bereits dargelegt, wird Art. 6 GG nicht verletzt, wenn dem Ehegatten eine nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau (und dem Stiefkind) zur Nachholung des Visumverfahrens abverlangt wird (vgl. auch SächsOVG, Beschl. 17.08.2006 - 3 BS 130/06 -, AuAS 2007, 15; NdsOVG, Beschl. v. 27.04.2006, a. a. O).
- VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781
Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der …
Denn das Recht, von der Behörde die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu verlangen, hängt in seinem Bestand nicht nur von diesen Tatbestandsvoraussetzungen, sondern auch von denjenigen Anforderungen ab, die als allgemeine Erteilungsvoraussetzungen in § 5 AufenthG geregelt sind (vgl. NdsOVG, U.v. 27.4.2006 - 5 LC 110/05 -, Juris - m.w.N.).In diesen Fällen besteht kein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch auf Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis, sondern lediglich ein solcher auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. NdsOVG, U.v. 27.4.2006 - 5 LC 110/05 -, Juris - m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 5 ME 118/06 In diesen beiden Fällen sind nämlich die §§ 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG und 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG jeweils unmittelbar bzw. entsprechend (vgl. Nds. OVG. Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) anwendbar, nach denen er verpflichtet ist, an der Beschaffung eines Identitätspapiers mitzuwirken.
Der Antragsgegner ist nämlich gemäß den §§ 4 Satz 1 und 42 Satz 1 AsylVfG an die bestandskräftigen Entscheidungen gebunden, die das Bundesamt auf den Asylerstantrag des Antragstellers getroffen hat (vgl. Nds. OVG. Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 - a. a. O.).
Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05.
- VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07
Sachliche Zuständigkeit der zentralen Ausländerbehörde in Mecklenburg-Vorpommern …
Wäre diese Abwägung des Ausweisungsgrundes mit Art. 6 GG jedoch nicht im Rahmen der Prüfung eines Regel-/Ausnahmefalls nach § 5 Abs. 1 AufenthG, sondern im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (wonach von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abgesehen werden kann) vorzunehmen (so das Niedersächsische OVG, Urteil vom 27. April 2006, Az. 5 LC 110/05, zitiert nach Juris), dann stünde bereits § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG der Annahme entgegen, dass die Antragstellerin einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat.Der Annahme, dass in der Sache ohnehin keine andere Entscheidung hätte getroffen werden, steht derzeit auch nicht entgegen, dass hier gegebenenfalls eine Ermessenentscheidung nach § 25 Abs. 5 (in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Halbsatz 2) AufenthG hätte getroffen werden müssen (vgl. zur Auffangfunktion des § 25 Abs. 5 auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. April 2006, a.a.O.).
- VG Schwerin, 16.02.2010 - 6 B 221/07
Keine Unbeachtlichkeit eines Verstoßes gegen die …
Wäre diese Abwägung des Ausweisungsgrundes mit Art. 6 GG jedoch nicht im Rahmen der Prüfung eines Regel-/Ausnahmefalls nach § 5 Abs. 1 AufenthG, sondern im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (wonach von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abgesehen werden kann) vorzunehmen (so das Niedersächsische OVG, Urteil vom 27. April 2006, Az. 5 LC 110/05, zitiert nach Juris), dann stünde bereits § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG der Annahme entgegen, dass die Antragstellerin einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat.Der Annahme, dass in der Sache ohnehin keine andere Entscheidung hätte getroffen werden, steht derzeit auch nicht entgegen, dass hier gegebenenfalls eine Ermessenentscheidung nach § 25 Abs. 5 (in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Halbsatz 2) AufenthG hätte getroffen werden müssen (vgl. zur Auffangfunktion des § 25 Abs. 5 auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. April 2006, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2006 - 7 B 10791/06
Anspruch, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausländer, …
Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist daher grundsätzlich nicht gegeben, wenn eine - andere - allgemeine Regelerteilungsvoraussetzung nicht vorliegt, von der nur nach dem Ermessen der Ausländerbehörde abgesehen werden kann (im Ergebnis ebenso zur vergleichbaren Vorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG: OVG RP, Beschluss vom 15. April 2005 - 12 B 10244/05.OVG - Nds OVG, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 -, juris, Rn. 41;… Discher, in: GK-AufenthG, Stand Oktober 2005, § 10 Rn. 68 f. mit Nachweisen auch zur Gegenansicht). - OVG Niedersachsen, 31.08.2007 - 5 LC 44/06
Zuständigkeit des Berufungsgerichts als Kollegium bei Rücknahme einer Beschwerde …
Dieser Beschluss, den der Senat in analoger Anwendung der §§ 92 Abs. 3 Satz 1, 126 Abs. 3 Satz 2, 140 Abs. 3 Satz 2 und 141 Satz 2 VwGO als Kollegium fasst (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2002 - 5 LB 19/02 - u. v. 20.7. 2006 - 5 LC 110/05 - Ortloff, in: Schoch u. a., VwGO, Kommentar, Stand: März 2007, Rn 30 zu § 87a; a. A. BayVGH, Beschl. v. 14.1. 2004 - 8 A 02.40065 - Juris), nachdem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen worden ist, noch ehe er darüber entschieden hatte, ob ihr gemäß § 133 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO abgeholfen wird, ist unanfechtbar (§§ 152 Abs. 1 VwGO, 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG). - OVG Sachsen, 07.08.2009 - 3 B 225/08
Abschiebung; Duldung; Zumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens
Der im Schreiben der Ehefrau des Antragstellers vom 16.9.2008 enthaltene Einwand der Ehefrau des Antragstellers, dass ihm die nötigen finanziellen Mittel zur Nachholung des Visumverfahrens von Pakistan aus fehlen würden, kann - da erstmals nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist geltend gemacht - gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO) nicht mehr geprüft werden (…vgl. aber grundsätzlich zur Erheblichkeit des Einwandes fehlender Mittel zur Finanzierung der erneuten Einreise: OVG NW, Beschl. v. 26.11.2001 - 18 B 242/01 - zitiert nach JURIS Rn. 72; NdsOVG, Urt. v. 27.4.2006 - 5 LC 110/05 - zitiert nach JURIS Rn. 62). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 2 L 118/08
Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck …
Die familiären Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG sind in den Fällen des Familiennachzugs nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen (Beschl. d. Senats v. 09.02.2009 - 2 M 276/08 -, Juris; NdsOVG, Urt. v. 27.04.2006 - 5 LC 110/05 -, NVwZ-RR 2007, 62, m. w. Nachw.). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 2 S 61.07 Ein Anspruch aufgrund einer Ermessensbindung auf Null genügt nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2006 - 11 N 77.05 - zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 11 S 2523/05 - zitiert nach juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. April 2006 - 5 LC 110/05 mit Hinweisen auf Gegenmeinung hins. Ermessensreduktion - zitiert nach juris).
- VG München, 15.01.2009 - M 24 K 08.2773
Rechtshängigkeit und Streitgegenstand
- VG Osnabrück, 24.04.2009 - 5 B 29/09
Zum Antragserfordernis des § 81 Abs. 1 AufenthG
- VG Osnabrück, 21.08.2009 - 5 A 307/08
Freiwilligkeitserklärung als Voraussetzung für Beschäftigungserlaubnis eines …
- VG Berlin, 01.09.2009 - 21 K 158.09
