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   OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95   

Kurzfassungen/Presse




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  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.2004 - 3 LB 36/03  

    Beitrag, Kammerzugehörigkeit

    Das ergibt sich bereits daraus, dass bei Gewerbesteuerpflicht und Handelsregistereintragung auch eine ausschließlich freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit die Kammerzugehörigkeit nach § 2 Abs. 2 IHKG begründet (vgl. OVG NW, Urt. v. 24.02.1997 - 25 A 2531/94 -, GewArch 1997, 200 f., und Frentzel/Jäkel/Junge, IHKG, 6. Aufl., § 2 Rdnr. 59; anders: Nds. OVG, Urt. v. 27.11.1996 - 8 L 2549/95 -, GewArch 1997, 153).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.1998 - 8 L 3941/98  

    Bemessung des IHK-Grundbeitrags;; Geschäftsbetrieb, vollkaufmännischer;

    Darüber hinaus hält der Senat an seiner schon im Berufungszulassungsbeschluss vom 24. August 1998 und außerdem im Senatsurteil vom 27. November 1996 - 8 L 2549/95 - (GewArch 1997, 153) geäußerten Auffassung fest, dass die Anknüpfung der Grundbeitragsbemessung an den individuell erzielten Gewerbeertrag oder - subsidiär - an den Gewinn aus Gewerbebetrieb i n V e r b i n d u n g m i t dem Erfordernis eines vollkaufmännischen Geschäftsbetriebes ein zulässiges und vom Satzungsermessen der Beklagten gedecktes Staffelungskriterium darstellt.
  • VG Stade, 12.07.2004 - 6 A 694/03  

    IHK - Beitrag bei einer Vorratsgesellschaft.; Gewerbesteuer; IHK-Beitrag;

    Die Gewerbesteuerpflicht der Energie und Umwelt EU GmbH & Co Helle Mühle KG gründet sich auf § 2 Abs. 1 GewStG, denn sie wurde ausweislich der Schreiben des Finanzamtes Cuxhaven vom 2. Mai 2002 und 4. Juli 2003 als gewerbesteuerpflichtige Betriebs KG i. S. v. § 2 GewStG geführt und - intern - zur Gewerbesteuer veranlagt, so dass deshalb grundsätzlich ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass sie auch ein Gewerbe betrieb (Nds. OVG, Urteil vom 27. November 1996 - 8 L 2549/95; BVerwG, Beschluss vom 06.Mai 1983, GewArch 1983, 260, 261; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.Juli 1995 - 14 S 1872/94 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 2600/98  

    Beitragspflicht einer Steuerberatungsgesellschaft; Beitragspflicht; Kammerrecht;

    Für die Kammerzugehörigkeit der Klägerin ist ohne Belang, ob sie im maßgeblichen Veranlagungsjahr oder in dem für die Bemessung maßgeblichen Jahr tatsächlich Gewerbesteuer entrichtet hat (Senatsurt. v. 27.11.1996 - 8 L 2549/95 -, GewArch 1997, 153; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.1998, GewArch 1999, 66; BVerwG, Beschl. v. 14.9.1998, GewArch 1999, 36, 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A10101/04  

    GmbH, Organgesellschaft, IHK, Beitragspflicht, Kammerzugehörigkeit,

    Soweit für die Kammerzugehörigkeit einer lediglich kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtigen GmbH in restriktiver Auslegung von § 2 Abs. 1 IHKG in der Rechtsprechung zusätzlich gefordert wird, dass von der juristischen Person tatsächlich ein Gewerbebetrieb unterhalten wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Mai 1996 - 8 L 647/95 - GewArch 1996, 413 f.; Urteil vom 27. November 1996 - 8 L 2549/95 - GewArch 1997, 153 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 1995 - 14 S 1872/94 - VGH BW - Ls, Beilage 10, B 3 bis 4), folgt der Senat ihr nicht.
  • VG Schleswig, 18.04.2002 - 12 A 375/98  
    Ob sie von dieser Befugnis auch Gebrauch macht oder aus diesem Tätigkeitsbereich gar Gewinne erzielt, ist für die Kammerzugehörigkeit unerheblich (Nds. OVG, Urteil vom 27.11.1996 - 8 L 2549/95 - GewArch 1997, 153; OVG NW, Urteil vom 24.02.1997 - 25 A 2531/94 - GewArch 1997, 200; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1998 - 14 S 38/98 - GewArch 1999, 66).
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