Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 LB 243/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bauvorbescheid für eine Windkraftanlage; Darstellungen im Flächennutzungsplan und Belange des Vogelschutzes als dem Bauvorhaben (nicht) entgegenstehende öffentliche Belange

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bauvorbescheid für eine Windkraftanlage; Darstellungen im Flächennutzungsplan und Belange des Vogelschutzes als dem Bauvorhaben (nicht) entgegenstehende öffentliche Belange

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage; Genehmigungspflicht von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei Erteilung eines Bauvorbescheids; Zulässigkeit einer Baumaßnahme nach städtebaulichem Planungsrecht als Gegenstand der Bauvoranfrage; Entgegenstehen von öffentlichen Belangen beim privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich; Gebot einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Belange bei inhaltlicher Überprüfung der Planung; Aufstellen von Windkraftanlagen durch Darstellungen in dem gemeindlichen Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der wichtigsten Ausschlussflächen mit Schutzbereichen; Einstufung einer Fläche als Gastvogellebensraum mit regionaler Bedeutung; Einstufung einer Fläche mit nachgewiesenen Beständen relevanter Gastvogelarten durch eine avifaunistische Untersuchung; Beschränkungen im Bauschutzbereich eines Flughafens bei der Errichtung von baulichen Anlagen; Berücksichtigung der Belange des Vogelschutzes als Unterfall der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bezüglich der Brut -oder Rastplätze des Kiebitz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Bauvorbescheid und Zulässigkeit einer WKA

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Bauvorbescheids für Windkraftanlage bei nicht nachvollziehbarer Wegwägung einer Positivfläche rechtswidrig

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg, 14.05.2004 - 4 A 4737/02
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 LB 243/07



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 12 LA 194/11  

    Anforderungen an wirksame Konzentrationsplanung?

    Soweit das Verwaltungsgericht die Zulässigkeit der mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommenen Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen auf 100 m mit der Begründung bejaht habe, die im Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung enthaltene Begründung sei geeignet, die Höhenbegrenzung zu rechtfertigen, weiche es von dem Urteil des Senats vom 28. Januar 2010 (12 LB 243/07) und der im Urteil angegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab.

    Eine wirksame, die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeiführende Konzentrationsplanung setzt voraus, dass die die Entscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers - hier des Rats der Beigeladenen - tragenden Erwägungen in der Abwägungsentscheidung zum Ausdruck kommen, im Falle der gerichtlichen Kontrolle anhand der Begründung bzw. Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden können und es sich hierbei um städtebaulich vertretbare Gründe handelt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, juris Rdn. 37; Nds. OVG, Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 -, juris Rdn. 35 ff., 37 m.w.N.; Urt. v. 24.1.2008 - 12 LB 44/07 -, juris Rdn. 69 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.5.2010 - 4 C 7.09 -, BVerwGE 137, 74, juris Rdn. 28; s. auch Urt. v. 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559, juris Rdn. 11; Beschl. v. 12.7.2006 - 4 B 49.06 -, ZfBR 2006, 679, juris Rdn. 6; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33, juris Rdn. 42; Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, juris Rdn. 29), der sich der Senat anschließt (vgl. etwa bereits Urt. v. 13.6.2007 - 12 LC 36/07 -, ZfBR 2007, 689, juris, v. 24.1.2008 - 12 LB 44/07 -, juris, und v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 -, juris), ist für die Prüfung, ob eine Verhinderungsplanung vorliegt, eine wertende Betrachtung unter Würdigung aller tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen.

    Aus dem von der Klägerin bemühten Urteil des Senats vom 28. Januar 2010 (- 12 LB 243/07 -, juris) folgt nichts Gegenteiliges.

    Die Berufung ist auch nicht gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. Januar 2010 - 12 LB 243/07 - und "von der im ... (angefochtenen) Urteil angegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts" zuzulassen.

    Die Klägerin hat auch nicht einen inhaltlich bestimmten, das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz benannt und diesem einen abweichenden Rechtssatz gegenübergestellt, der sich dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. Januar 2010 - 12 LB 243/07 - entnehmen lässt.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07  

    Heilung eines Flächennutzungsplanes

    Anders als bei der bei der Prüfung der Wirksamkeit der 31. Flächennutzungsplanänderung relevanten, von planerischen Gesichtspunkten geprägten Sichtweise ist, wenn der Naturschutz als öffentlicher Belang i. S. d. § 35 BauGB einem privilegierten Vorhaben entgegengehalten werden soll, eine konkrete Betrachtung angezeigt (vgl. insoweit Urt. d. Sen. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09  

    Immissionsschutzrechlicher Vorbescheid Windenergieanlage

    Auch mit Blick auf das gesteigerte Durchsetzungsvermögen derartiger Vorhaben gewährleistet § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB deshalb (nur) ein Mindestmaß an Schutz vor der Beeinträchtigung der genannten Belange (vgl. zum Naturschutz schon: Urt. d. Sen. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 -, juris; zum Denkmalschutz noch offen: Urt. des Sen. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, BauR 2009, 784).
mehr
  • VG Hannover, 14.07.2011 - 12 A 1614/10  

    Zur Unwirksamkeit einer in einem Flächennutzungsplan dargestellten

    Nach alledem besteht deshalb zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Windenergie keine Konfliktlage (vgl. in anderem Zusammenhang auch OVG Lüneburg, Urt. v. 28.01.2010 - 12 LB 243/07, juris).

    Diese Flächen liegen zwar im Landschaftsschutzgebiet, was für sich genommen grundsätzlich ein taugliches Ausschlusskriterium darstellt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.01.2010 - 12 LB 243/07, juris).

  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11  

    Planungshoheit schützt nicht vor Windkraftanlage

    Auch andere Bundesländer kennen solche Empfehlungen, ihnen wird aber ebenfalls für die Bauleitplanung und die Genehmigungsverfahren keine Verbindlichkeit beigemessen (vgl. Nds. OVG, U. v. 28.01.2010 - 12 LB 243/07 -, juris, Rdnr. 36, OVG Berl.-Brandenb., B. v. 27.11.2009 - OVG 11 F 49.09 -, juris, Rdnr. 39).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09  

    Entbehrlichkeit der Prüfung der Vereinbarkeit eines Vorhabens mit

    Dies vermag aber nichts daran zu ändern, dass - auch soweit es um die Verbotstatbestände des Artenschutzes geht - zwischen planungsrechtlicher und naturschutzrechtlicher Zulässigkeit eines Vorhabens zu trennen ist (vgl. OVG RP, Urt. v. 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, NuR 2010, 348 [350]; NdsOVG, Urt. v. 28.01.2010 - 12 LB 243/07 -, [...], RdNr. 46).
  • VG Lüneburg, 16.02.2012 - 2 A 170/11  

    Zur Beeinträchtigung von Kiebitzbrutrevieren durch Windkraftanlagen und der dafür

    Auch nach der aktuellen Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 -, Rn.52; noch offener im Beschluss v. 20.12.2001 - 1 MA 3579/01- , in Rechtsprechungsdatenbank Niedersachsen) ist davon ausgehen, dass es nur im Umkreis von 100 m um die Windkraftanlagen zu einer Beeinträchtigung brütender Kiebitze kommt, während - nur unter Vorsorgegesichtspunkten - bei Abständen von 135 bis 200m "ein Meideverhalten denkbar" ist.
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