Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.08.2012 - 19 LD 2/10   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2012, 980



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Wird zitiert von ...  

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 4/11  

    Disziplinarklage - Berufung

    Unabhängig von dem Umstand, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, ZBR 2011, 414 = juris Langtext Rdnr. 13 ff. m. w. N.) unter der Geltung des Bundesdisziplinargesetzes eine auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung aus prozessualen Gründen ausscheidet, der sich der Senat für den Bereich des Niedersächsischen Disziplinargesetzes nunmehr angeschlossen hat (vgl. zuletzt Senat, Urt. v. 28.8.2012 - 19 LD 2/10 -, juris Langtext Rdnr. 36 m. w. N.), sodass die Disziplinarklage ungeachtet des auf das Disziplinarmaß beschränkten Berufungsvorbringens des Beklagten in der Berufungsinstanz gemäß §§ 4 NDiszG, 128 Satz 1 VwGO in gleichem Umfang wie im erstinstanzlichen Verfahren zu überprüfen ist, geht der Senat in tatsächlicher Hinsicht mit Blick auf die in §§ 52 Abs. 1 Satz 1, 60 Abs. 1 Satz 1 NDiszG gesetzlich angeordnete Bindungswirkung sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht von den ausdrücklichen (objektiver Tatbestand) und stillschweigenden (subjektiver Tatbestand) Feststellungen aus, die das Landgericht I. in seinem rechtskräftigen Urteil vom 10. Dezember 20 ... seiner strafgerichtlichen Verurteilung des Beklagten zugrunde gelegt hat.

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 28.8.2012 - 19 LD 2/10 -, juris Langtext Rdnr. 58 ff. m. w. N.).

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