Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08.AK   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Zuständigkeit für bauliche Maßnahmen bzgl. B-Fernstraßen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Oberste Landesbaubehörde ist nicht zuständig für Planfestestellung einer Gemeindestraße, wenn es keine notwendige Folgemaßnahme darstellt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Planrechtfertigung für die Anschlussstelle Semerteichstraße Nord der A 40; Zuständige Behörde für die Planfeststellung für den Bau und die Änderung von Bundesfernstraßen; Herleitung einer sachlichen Zuständigkeit aus dem Erfordernis der Planfeststellung notwendiger Folgemaßnahmen i.S.d. § 75 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen ( VwVfG NRW) oder unter den Voraussetzungen des § 78 VwVfG NRW; Begriff der Bundesfernstraße; Inhalt des Abwägungsgebotes i.S.d. § 17 S. 2 Fernstraßengesetz ( FStrG ); Begriff des zusammenhängenden Verkehrsnetzes in der geschlossenen Ortslage

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2010, 150



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Wird zitiert von ...  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 33/08  

    Planungsrecht:Abgrenzung Bundes-/Landesfernstraßengesetz

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 11 D 31/08.AK sowie 11 D 32/08.AK einschließlich der jeweils beigezogenen bzw. vorgelegten Verwaltungsvorgänge und Unterlagen verwiesen.
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