Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08.AK |
Volltextveröffentlichungen (5)
mehr- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Zuständigkeit für bauliche Maßnahmen bzgl. B-Fernstraßen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Oberste Landesbaubehörde ist nicht zuständig für Planfestestellung einer Gemeindestraße, wenn es keine notwendige Folgemaßnahme darstellt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Planrechtfertigung für die Anschlussstelle Semerteichstraße Nord der A 40; Zuständige Behörde für die Planfeststellung für den Bau und die Änderung von Bundesfernstraßen; Herleitung einer sachlichen Zuständigkeit aus dem Erfordernis der Planfeststellung notwendiger Folgemaßnahmen i.S.d. § 75 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen ( VwVfG NRW) oder unter den Voraussetzungen des § 78 VwVfG NRW; Begriff der Bundesfernstraße; Inhalt des Abwägungsgebotes i.S.d. § 17 S. 2 Fernstraßengesetz ( FStrG ); Begriff des zusammenhängenden Verkehrsnetzes in der geschlossenen Ortslage
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08.AK
- BVerwG, 13.07.2010 - 9 B 103.09
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2010, 150
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 33/08
Planungsrecht:Abgrenzung Bundes-/Landesfernstraßengesetz
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 11 D 31/08.AK sowie 11 D 32/08.AK einschließlich der jeweils beigezogenen bzw. vorgelegten Verwaltungsvorgänge und Unterlagen verwiesen.
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