Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - 15 A 996/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 5 K 28/09
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - 15 A 996/09

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 2010, 827



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 15 A 1467/11  
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2009 15 A 996/09 -, OVGE 52, 158 ff., wonach gegen eine Satzungsregelung keine Bedenken bestehen, die die Gemeinde berechtigt, den Einbau eines Fettabscheiders zu verlangen, wenn dies zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Abwasseranlage geboten ist.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2009 15 A 996/09 -, OVGE 52, 158 ff.

  • VG Potsdam, 31.03.2010 - 8 K 1274/07  
    Diese Bestimmungen regeln in zulässiger Weise das Benutzungsverhältnis, da das Recht und die Pflicht einer Gemeinde, eine öffentliche Abwasseranlage zu betreiben, auch die Ermächtigung umfasst, das Benutzungsverhältnis durch Satzung zu regeln (sog. Anstaltsgewalt, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 15 A 996/09 - S. 3 d. Entscheidungsabdrucks m.w.N.; so auch VG Potsdam, Beschluss vom 17. Februar 2006 - 8 L 806/05 - S. 3 d. E.A.).
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