Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Doppelehe Ehegattennachzug Rücknahme Aufenthaltserlaubnis erschlichen unvollständige Angaben Frist Ermessen Verhältnismäßigkeit Einbürgerung Indien Hindu-Ehe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VwVfG NRW § 48 Abs. 1; AuslG 1990 § 85 Nr. 2; StGB § 172
    Doppelehe Ehegattennachzug Rücknahme Aufenthaltserlaubnis erschlichen unvollständige Angaben Frist Ermessen Verhältnismäßigkeit Einbürgerung Indien Hindu-Ehe

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug erteilten Aufenthaltserlaubnis bei Führung einer Doppelehe; Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Aufenthaltstitels; Beurteilung der Vollständigkeit von Angaben bei offensichtlich außerhalb des Antragsformulars erforderlicher Angaben; Auswirkung der Rücknahme eines die tatbestandlichen Voraussetzungen eines später erlassenen Verwaltungsakts begründenden Verwaltungsakts auf den anknüpfenden Verwaltungsakt; Starre zeitliche Grenze für die Rücknahme einer erschlichenen Aufenthaltserlaubnis

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 10 K 242/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 411



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09  

    Rücknahme von wegen Verstoßes gegen das Verbot von Doppelehen

    (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, juris).

    (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, juris, unter Verweis auf die Beschlüsse vom 6.1.2009 - 18 B 1914/08 - und vom 11.12.2006 - 19 B 883/06 -, ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 12.3.2004 - 10 A 11717/03 -, bei juris) Der verfassungsrechtliche Begriff der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG und die dadurch ausgefüllte, im genannten Sinne in allen bisherigen Gesetzesfassungen ausländerrechtlich beachtliche grundrechtliche Schutzgarantie (heute § 27 Abs. 1 AufenthG) basieren auf dem Prinzip der Einehe.

    (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 11.1.2006 - 13 S 2345/05 -, FamRZ 2007, 144, zum einschlägigen Landesrecht und zu einem vom Sachverhalt vergleichbaren Fall, in dem die Ausländerbehörde bei der Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis keine besonderen Ermessenserwägungen angestellt hatte; so auch OVG Münster, Urteil vom 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, juris).

    Die starke Einzelfallabhängigkeit dieser Betrachtung zeigt beispielhaft der Fall eines Landsmanns des Klägers, in dem das OVG Münster (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, juris, dort Rn 181 bis 185) die Rücknahme der Aufenthaltserlaubnisse - nachvollziehbar - als (auch) ermessensgerecht gebilligt hat.

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 11 LA 477/09  

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln mit Rückwirkung wegen Täuschung der

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung zutreffend anerkannt, dass den hier maßgeblichen ausländerrechtlichen Normen zum Nachzug von Angehörigen von jeher ein eigenständiger, enger Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft zu Grunde lag, der - ungeachtet einer etwaigen zivilrechtlichen Wirksamkeit der Ehe - die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zusammenleben jedenfalls mit einem deutschen, "zweiten" (und etwaigen weiteren) Ehepartner in einer rechtswidrig begründeten, ggf. sogar strafbaren Doppelehe (vgl. zu einer nach ausländischem Recht unter Ausländern rechtmäßig geschlossenen Ehe: Nds. OVG, Urt. v. 29.11.2005 - 10 LB 84/05 -, AuAS 2006, 74 ff., m. w. N.) ausschloss und weiterhin ausschließt (vgl. zum Folgenden ausführlich OVG Münster, Urt. v. 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, NVwZ 2010, 411 ff., sowie OVG Saarlouis, Urt. v. 11.3.2010 - 2 A 491/09 - juris, jeweils m. w. N.; im Ergebnis ebenso Nds. OVG, Beschl.. v. 23.6.2008 - 7 ME 58/08 -).
  • VG Saarlouis, 11.02.2011 - 10 K 378/10  

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln wegen Identitätstäuschung

    Ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2009, 18 A 1787/06, NVwZ-RR 2010, 411.
  • VG Augsburg, 15.02.2011 - Au 1 K 10.80  

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln; Rechtswidrigkeit nicht nachweisbar

    Eine Doppelehe entfaltet - ungeachtet ihrer rechtlichen Wirksamkeit (die Ehe wäre heute nach deutschem Recht gemäß § 1314 Abs. 1 i.V.m. § 1306 BGB (nur) aufhebbar) zu Gunsten des Ausländers grundsätzlich keine ausländerrechtlichen Wirkungen, weil sie nicht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG steht (OVG NRW vom 3.12.2009 NVwZ-RR 2010, 411).
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