Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 12 A 1526/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

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  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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    SGB VIII § 35a; SGB VIII § 41; BSHG § 72; SGB X § 103 Abs. 1; SGB X § 104
    Anspruch eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers gegen vorrangig verpflichteten Leistungsträger (hier: Träger der Jugendhilfe) auf Erstattung von erbrachten Sozialleistungen; Vorrangigkeit der Leistungen der Jugendhilfe gegenüber den Leistungen der Sozialhilfe




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