Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2003 - 20 B 113/03   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 399



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Wird zitiert von ... (10)  

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  • VG Köln, 29.04.2004 - 11 L 2563/03  
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2003 - 20 B 113/03 - S. 7 f.
  • VG Köln, 20.06.2005 - 11 L 882/05  

    Eisenbahnrecht - Keine neuen Kriterien für die Trassenvergabe beim Fahrplan

    Die jetzt noch geltende EIBV, in der Einzelheiten des Zugangsverfahrens geregelt sind, enthält demgegenüber kein abschließendes Konfliktlösungsprogramm, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2003 - 20 B 113/03 -, NVwZ-RR 2004, 33, das den Widerspruch nach § 14 e AEG rechtfertigen könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - 20 B 112/03  
    Zur Begründung hierzu wird auf den Beschluss des Senats vom 5. Juni 2003 - 20 B 113/03 -, sowie auf das in dieser Sache erstellte Protokoll über den Erörterungstermin vom selben Tage verwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - 20 B 111/03  
    Zur Begründung hierzu wird auf den Beschluss des Senats vom 5. Juni 2003 - 20 B 113/03 -, sowie auf das in dieser Sache erstellte Protokoll über den Erörterungstermin vom selben Tage verwiesen.
  • VG Köln, 20.10.2006 - 18 K 2670/05  
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.06.2003 - 20 B 113/03 - Juris; OVG NRW, Beschluss vom 16.02.2006 - 20 B 758/05 - Juris; Beckscher AEG Kommentar, § 14 Rdnr. 79; Eisenbahnrecht, Kunz, 16. Ergänzungslieferung 2004 A 4.1, AEG § 14, zu Absatz 1, Anmerkung 2, Konkrete Einzelheiten des diskriminierungsfreien Netzzugangs sind in der Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverordnung - in der hier maßgeblichen Fassung vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3153) - geregelt, die auch Maßstäbe für die - diskriminierungsfreie - Bemessung des Nutzungsentgelts enthält.
  • VG Köln, 26.04.2012 - 18 L 476/12  

    Antragsbefugnis Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen

    Anders als nach der alten Fassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, wonach § 14 Abs. 3a den verweigerten Zugang, § 14 Abs. 5 aber nur streitige Einzelheiten eines auch vom EIU grundsätzlich beabsichtigten Zugangs eines ZB betraf, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5.6.2003 - 20 B 113/03 -, NVwZ-RR 2004, 399, erfasst § 14f Abs. 2 und 3 AEG jegliche Streitigkeit über den mittels eines Vertrags beabsichtigten Zugang.
  • VG Köln, 26.04.2012 - 18 L 477/12  

    Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen Rangierbahnhof

    Anders als nach der alten Fassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, wonach § 14 Abs. 3a den verweigerten Zugang, § 14 Abs. 5 aber nur streitige Einzelheiten eines auch vom EIU grundsätzlich beabsichtigten Zugangs eines ZB betraf, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5.6.2003 - 20 B 113/03 -, NVwZ-RR 2004, 399, erfasst § 14f Abs. 2 und 3 AEG jegliche Streitigkeit über den mittels eines Vertrags beabsichtigten Zugang.
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