Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11.O |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begehen eines einheitlichen innerdienstlichen Dienstvergehens durch die ungenehmigte Teilnahme eines Lehrers an den Warnstreiks während seiner Dienstzeit
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Streikrecht für beamtete Lehrer
- 123recht.net (Pressemeldung)
Beamte haben weiterhin kein Streikrecht // Menschenrechtskonvention kommt nicht vor Grundgesetz
- beck-blog (Kurzinformation)
Kein Streikrecht für Beamte
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Doch kein Sonderstreikrecht für Lehrer
Sonstiges (3)
- delegibus.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 04.11.2012)
Schützt ein Streikverbot für Lehrer den Rechtsstaat?
- dbb.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.10.2012)
Di Fabio-Gutachten bestätigt Streikverbot für Beamte
- beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 04.11.2012)
Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Di Fabio: Beamtenstreik ist weiterhin rechtswidrig
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 15.12.2010 - 31 K 3904/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11.O
- BVerwG, 02.01.2013 - 2 B 46.12
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2012, 568
- NVwZ 2012, 890
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 7/11
Disziplinarverfügung wegen Streikteilnahme einer verbeamteten Lehrerin
Deshalb steht auch ihnen die Koalitionsfreiheit im Grundsatz zu (so auch OVG NW, Urteil vom 7.3.2012 - 3d A 317/11.0 -, juris Rn. 56 m. w. N. in Rn. 57).Daher fehlt für die Ableitung eines Streikrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG bereits das legitime Streikziel, nämlich der Abschluss eines Tarifvertrags ( Schubert , "Das Streikverbot für Beamte und das Streikrecht aus Art. 11 EMRK im Konflikt", AöR 2012, 92 m. w. N.; vgl. im Einzelnen zum Verhältnis des Arbeitskampfes in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zu der Systematik des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses: OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rnrn. 118 - 130).
42 2. Ferner wird die Koalitionsfreiheit der Beamten durch die in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geprägt und eingeschränkt (vgl. OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rn. 70).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Unzulässigkeit eines Beamtenstreiks als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich bestimmt (BVerwG…, Urteil vom 19.9.1984 - BVerwG 1 D 38.84 -, juris Rn. 34; BVerwG…, Urteil vom 3.12.1980 - BVerwG 1 D 86.79 -, juris Rn. 117; so auch OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rnrn. 78, 79).
Diese Funktion des Berufsbeamtentums macht das Streikverbot für Beamte erforderlich und ist zugleich ein zentrales Element, um die Sonderstellung der Beamten zu begründen (… Schubert , a. a. O., 92 ; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 30.3.1977, 2 BvR 1039/75 u. a., juris Rn. 38; vgl. zur Entwicklung des Berufsbeamtentums im Einzelnen: OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rnrn. 80 - 109).
Zu diesen hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums steht ein Streikrecht der Beamten im Widerspruch (vgl. hierzu im Einzelnen auch OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rnrn. 79 - 148; siehe auch BVerfG…, Beschluss vom 19.9.2007 - 2 BvF 3/02 -, juris Rn. 66).
Denn zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten besteht ein Über- und Unterordnungsverhältnis und nicht - wie bei den Tarifparteien - ein Gleichgewicht der Kräfte (OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rn. 122).
Demgegenüber sind die privatrechtlichen Beschäftigten - im Gegensatz zu Beamten - auf Arbeitskampfmaßnahmen angewiesen (vgl. OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rn. 129;… Isensee , Beamtenstreik, 1971, S. 41).
Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass sich aus dem Grundgesetz keine Grundlage für eine Differenzierung des Streikverbots für Beamte nach ihrer Funktion ergibt, insbesondere nicht danach, ob sie überwiegend hoheitlich geprägte Aufgaben wahrnehmen oder nicht (vgl. auch OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rnrn. 149 - 174).
Das Streikverbot für Beamte muss angesichts seines grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur - wie der Wortlaut des Art. 33 Abs. 5 GG nahelegen könnte - berücksichtigt, sondern beachtet werden (vgl. zum Kernbestand des Berufsbeamtentums: BVerfG…, Beschluss vom 19.9.2007 - 2 BvR 3/02 -, juris Rn. 52 f;… Urteil vom v. 6.3.2007, - 2 BvR 556/04 -, juris Rn. 41; OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rn. 132 - 143).
c) Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass die Begrifflichkeiten aus den in englischer und französischer Sprache verfassten Urteilen des EGMR mit Vorsicht zu übersetzen sind (vgl. hierzu im Einzelnen auch: OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rnrn. 212 ff.).
Übersetzt man den Begriff "fonctionnaires" mit dem weiter gefassten Begriff der "Angehörigen des öffentlichen Dienstes" - wofür nach Auffassung des Senats Überwiegendes sprechen dürfte (vgl. hierzu auch OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rnrn. 215 ff) - , verstößt nach der Entscheidung des EGMR vom 21. April 2009 ein allgemeines Streikverbot für Angehörige des öffentlichen Dienstes gegen die Konvention und ein Streikverbot kann nur bestimmte Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes betreffen.
Denn den Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes, deren Arbeitsverhältnis privatrechtlich geregelt ist, steht ein Streikrecht zu (siehe auch Lindner , Dürfen Beamte doch streiken?, DÖV 2011, 305 ; OVG NW, Urteil vom 7.3.2012, a. a. O., Rn. 221).
- VG Bremen, 03.07.2012 - D K 20/11
Art. 11 EMRK rechtfertigt es nicht, dass ein beamteter Lehrer vom Dienst …
Die genannte Entscheidung vom 12.11.2008 erscheint insoweit nicht ergiebig, weil der EGMR darin u. a. ausgeführt hat, dass Fragen des Verbots des Streikrechts im öffentlichen Dienst nicht Gegenstand dieses Verfahrens seien (insoweit abgedruckt in: AuR 2009, 269, 273 und wohl auch im französischen Originaltext, vgl. dazu OVG NRW, Urt. v. 07.03.2012 - 3d A 317/11.O - juris, Rn. 206).Die Fachkammer sieht sich in ihrer Einschätzung im Ergebnis bestätigt durch die aktuelle Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 07.03.2012 - 3d A 317/11.O -, juris) und des OVG Lüneburg (Urteil vom 12.06.2012 - 20 BD 7/11 und 20 BD 8/11, bislang noch unveröffentlicht, vgl. Presseinformation www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/portal) zu sog. "Lehrerstreiks" in Deutschland.
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