Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2010 - 8 A 875/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Einsicht in Akten einer Polizeibehörde, soweit diese zur Erforschung von Straftaten tätig wird
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Erteilen von Informationen im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz; Auslegung des Begriffs der Verwaltungstätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW); Anwendbarkeit des Behördenbegriffs auf die Staatsanwaltschaft und die Polizei bei repressiver Tätigkeit
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2011 - 13a F 3/11
Ersatzansprüche für zusätzliche, als Folge einer Änderung der Beihilfenverordnung …
Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots des effektiven Rechtsschutzes, dem bei der Frage, ob im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Verweigerung der Vorlage von Unterlagen oder der Erteilung von Auskünften rechtfertigende Ausnahmetatbestände anzunehmen sind, generell nur eine restriktive Handhabung gerecht wird, vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - 8 A 875/09 -, juris, und vom 17. Mai 2006 - 8 A 1642/05 -, NWVBl.vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 8 A 875/09 -, a. a. O.; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 5. Oktober 2010 - 12 B 6/10 -, juris; vgl. auch Schoch, IFG, § 4 Rdnr. 1, § 1 Rdnr. 86.
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 5.08
Informationszugang; Materialien zu einem Gesetzgebungsvorhaben; Vorbereitung von …
Die Regelung geht von einem Behördenbegriff aus, unter den jede staatliche Stelle des Bundes zu subsumieren ist, die öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und die weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzurechnen ist (zum IFG NRW vgl. auch OVG NW, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 8 A 875/09 -).Wäre die Vorbereitung und Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben durch die Bundesministerien dem Anwendungsbereich des IFG von vornherein entzogen, könnte die von dem Gesetzgeber angestrebte Partizipations- und Kontrollfunktion in einem für die demokratische Meinungs- und Willensbildung bedeutsamen Sektor nicht verwirklicht werden (ähnlich auch OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 8 A 875/09 - zum weiten Begriff der Verwaltungstätigkeit in § 2 Abs. 1 IFG NRW).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 166/10
WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben
vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 8 A 875/09 -, juris, Rn. 29 ff. und 35 ff. m. w. N.
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 6.10
Informationsanspruch; informationspflichtige Behörde; Bundesministerium; …
Die Regelung geht von einem Behördenbegriff aus, unter den jede staatliche Stelle des Bundes zu subsumieren ist, die öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und die weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzuordnen ist (zum IFG NRW vgl. OVG Münster, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 8 A 875/09 - juris).Wäre die Vorbereitung und Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben durch die Bundesministerien dem Anwendungsbereich des IFG von vornherein entzogen, könnte die von dem Gesetzgeber angestrebte Partizipations- und Kontrollfunktion in einem für die demokratische Meinungs- und Willensbildung bedeutsamen Sektor nicht verwirklicht werden (ähnlich auch OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 8 A 875/09 - zum weiten Begriff der Verwaltungstätigkeit in § 2 Abs. 1 IFG NRW).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 13.10
§ 1 Abs 1 IFG
Die Regelung geht von einem Behördenbegriff aus, unter den jede staatliche Stelle des Bundes zu subsumieren ist, die öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und die weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzurechnen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 5.08 - zum IFG NRW vgl. auch OVG NW, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 8 A 875/09 -).Die von dem Gesetzgeber angestrebte Partizipations- und Kontrollfunktion lässt sich nur umfassend verwirklichen, wenn der Behördenbegriff nicht von vornherein einschränkend ausgelegt wird (s. auch OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 8 A 875/09 - zum weiten Begriff der Verwaltungstätigkeit in § 2 Abs. 1 IFG NRW).
- VG Düsseldorf, 16.11.2011 - 26 L 1431/11
Presseauskunft über Einsatz der Steuerfahndung
Hingegen soll der gesamte Bereich der gesetzgeberischen, richterlichen und Strafverfolgungstätigkeit dem Anwendungsbereich des Gesetzes entzogen sein, OVG NRW, Urteil vom 07.10.2010 8 A 875/09 Juris.OVG NRW, Urteil vom 07.10.2010 8 A 875/09 Juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2011 - 8 A 2593/10
Bundesrechnungshof muss Journalisten Einsicht in Prüfungsniederschriften gewähren
OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 2010 8 A 875/09 -, juris, Rn. 37, m.w.N. (zu § 2 Abs. 1 IFG NRW); Ehlers, in: Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Auflage 2010, § 1 Rn. 7, 11; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 1 Rn. 253 m.w.N. - VG Köln, 13.01.2011 - 13 K 3033/09 Für den Begriff der Verwaltungstätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. November 2001 (GV. NRW S. 806) - IFG NRW - hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 7. Oktober 2010 - 8 A 875/09 - juris, entschieden, dass dieser sowohl die Verwaltung im formellen als auch im materiellen Sinne erfasst, und zur Begründung vor allem auf den Zweck der Vorschrift verwiesen.
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