Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - 1 B 1387/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (9)
- VG Köln, 18.04.2007 - 15 L 1986/06 Nach der Rechtsprechung des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.11.2004 - 1 B 1387/04 -, der der Beschwerdesenat der entscheidenden Kammer ist, kann es offen bleiben, ob der Dienstherr stets oder jedenfalls unter bestimmten Umständen gehalten ist, trotz gleichlautender Gesamtbewertung der Konkurrenten die Einzelfeststellungen in den jeweiligen dienstlichen Beurteilungen einer vergleichenden Betrachtung zu unterziehen, um gegebenenfalls hieraus einen Qualifikations- oder Eignungsvorsprung eines Bewerbers ableiten zu können.
Hintergrund einer solchen Verpflichtung könnte die Tatsache sein, dass bei gleichlautenden Gesamturteilen gerade bestimmte Einzelmerkmale Aufschluss über die (bessere) Eignung eines Bewerbers für das angestrebte Amt geben können und somit den Erfordernissen der Ableitung der Eignungsbewertung aus dem Leistungs- und Befähigungsprofil sowie der Orientierung der Eignungsbewertung an den Anforderungen der zu besetzenden Stelle ausdrücklich Rechnung getragen wird, vgl. Beschluss vom 23.11.2001 - 1 B 1075/01 - und Beschluss vom 08.11.2004 -1 B 1387/04-.
- VG Gelsenkirchen, 17.11.2005 - 1 L 897/05
Stellenbesetzung; Bestenauslese; Auswahlgespräch; Beamter; Angestellter
2005, 180 ff. und vom 8. November 2004 - 1 B 1387/04 - Eine solche Stellenbesetzung ist zwar für die mit der Stellenbesetzung befasste Stelle typischerweise mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, mit Blick auf die gebotene Anwendung des Grundsatzes der Bestenauslese eine hinreichend aussagekräftige und zuverlässige Beurteilungs- und Auswahlgrundlage zu erhalten.Siehe dazu OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2004 - 1 B 1387/04 - Eine entsprechende Basis für den gebotenen Leistungsvergleich zwischen der Antragstellerin und der Beigeladenen hat das N. Nordrhein-Westfalen bei der getroffenen Auswahlentscheidung nicht geschaffen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 1 B 1202/05 2004 - 6 B 2451/03 -, RiA 2004, 248 = DÖD 2005, 11; sinngemäß ebenso etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 8.11.2004 - 1 B 1387/04 - und vom 27.11.2001 - 1 B 1075/01 -, DÖD 2002, 285.
- OVG Saarland, 01.04.2009 - 1 A 121/08
Konkurrenz von Beförderungs- und Versetzungsbewerbern bei der …
Erst im Rahmen eines solchen Auswahlverfahrens ist bei gleicher Qualifikation das Hilfskriterium der Frauenförderung als letztlich ausschlaggebend heranzuziehen (OVG Münster, Beschluss vom 8.11.2004 - 1 B 1387/04 -, juris) . - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 1 B 754/07 vgl. Senatsbeschluss vom 8. November 2004 - 1 B 1387/04 -, Beschlussabdruck S. 10; ebenso Wagner, ZBR 2007, 249, 251 (zu 4.3.2); Frank, DÖD 2001, 8, 11 f.
- VG Düsseldorf, 13.12.2006 - 13 L 2077/06 Jedenfalls durch die Ausführungen des Antragsgegners im vorliegenden gerichtlichen Verfahren, zur Zulässigkeit einer nachträglichen Plausibilisierung einer Auswahlentscheidung Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2004 - 1 B 1387/04 -, nicht veröffentlicht, ist deutlich geworden, dass der Antragsgegner die Einzelfeststellungen in den Beurteilungen verglichen und abgewogen hat.
- VG Düsseldorf, 11.12.2006 - 13 L 2072/06 Jedenfalls durch die Ausführungen des Antragsgegners im vorliegenden gerichtlichen Verfahren, zur Zulässigkeit einer nachträglichen Plausibilisierung einer Auswahlentscheidung Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2004 - 1 B 1387/04 -, nicht veröffentlicht, ist deutlich geworden, dass der Antragsgegner die Einzelfeststellungen in den Beurteilungen verglichen und abgewogen hat.
- VG Düsseldorf, 14.09.2010 - 2 L 1275/10
Funktionsstellen Rangliste Mitarbeiterführung Hauptmerkmale Gewichtung der …
OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2004 - 1 B 1387/04 -, juris. - VG Düsseldorf, 28.06.2006 - 13 L 2382/05 Zur Zulässigkeit einer nachträglichen Plausibilisierung einer Auswahlentscheidung Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2004 - 1 B 1387/04 -, nicht veröffentlicht.
