Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2006 - 8 A 3429/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf, 09.06.2004 - 6 K 5256/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2006 - 8 A 3429/04



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Wird zitiert von ... (3)  

  • VG Trier, 12.11.2008 - 1 L 721/08  

    Fahrtenbuchauflage bereits bei einmaligem Verkehrsverstoß

    Im Übrigen kann eine Fahrtenbuchauflage ohnehin erteilt werden, wenn der Fahrzeughalter den ihm sonst möglichen und zumutbaren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, was wiederum dann der Fall sein kann, wenn der Halter zu dem -wie offensichtlich hier- bekannten und eingrenzbaren Kreis der überhaupt für den konkreten Verkehrsverstoß in Betracht kommenden Fahrzeugführer keine Angaben macht ( OVG Münster, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 8 A 3429/04 - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2003 -12 LA 442/03- beide recherchiert in JURIS ).
  • VG Aachen, 22.04.2008 - 2 K 691/06  
    Bestreitet der Halter eines Fahrzeugs, der ein Fahrtenbuch führen soll, den begangenen Verkehrsverstoß als solchen, so muss er nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens im Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren substantiierte Angaben, die sein Vorbringen plausibel erscheinen lassen, darlegen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 9. Mai 2006 - 8 A 3429/04 -, juris und Urteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335.
  • VG Düsseldorf, 24.05.2012 - 6 K 8411/10  
    1995, 388, und Beschluss vom 9. Mai 2006 - 8 A 3429/04 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juni 1999 - 12 M 2491/99 -, NZV 1999, 486.
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