Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - 2 A 1969/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 25 K 234/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - 2 A 1969/11
Wird zitiert von ... (5)
- VG Augsburg, 18.10.2012 - Au 5 K 12.119
Wettannahmestätte für Sportwetten; genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; …
Die unterschiedlich ausgestalteten Sitzgruppen sowie die Vielzahl der vorhandenen Monitore und die großflächigen Beamergeräte dienen ersichtlich dem Zweck, die Gäste dazu zu motivieren, im Wettlokal zu verbleiben, gemeinsam die Spannung des Wettspieles zu erleben und gegebenenfalls auch dazu animiert zu werden, weiter an den angebotenen Wettspielen teilzunehmen (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 10.7.2012 Az: 2 A 1969/11 BauR 2012, 1633; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.4.2011 NVwZ-RR 2011, 635). - VG Augsburg, 18.10.2012 - Au 5 K 12.1131
Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Wettannahmestelle für Sportwetten; …
Die unterschiedlich ausgestalteten Sitzgruppen sowie die Vielzahl der vorhandenen Monitore und großflächigen Beamergeräte dienen ersichtlich dem Zweck, die Gäste dazu zu motivieren, im Wettlokal zu verbleiben, gemeinsam die Spannung des Wettspiels zu erleben und gegebenenfalls auch dazu animiert zu werden, weiter an den angebotenen Wettspielen teilzunehmen (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 10.7.2012 Az: 2 A 1969/11, BauR 2012, 1633; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.4.2011 Az: 8 B 10278/11 NVwZ-RR 2011, 635). - VG München, 24.09.2012 - M 8 S 12.3890
Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; offensichtliche …
Unter den Begriff "Wettbüro" fallen Räumlichkeiten, in denen zwischen dem Kunden (Spieler), dem Wettbüro (Vermittler) und dem - meist im europäischen Ausland ansässigen - Wettunternehmen Transaktionen abgeschlossen werden, wobei es sich um Sportwetten bzw. um Wetten auf diverse sonstige Ereignisse handelt; hinzu kommt im Regelfall, dass die Räumlichkeiten - insbesondere durch die Anbringung von Bildschirmen - Gelegenheit bieten, die Wettangebote bzw. -ergebnisse live mitzuverfolgen, wobei dies alles das Wettbüro von einer bloßen Lotto-/Toto-Annahmestelle in einem Geschäftslokal unterscheidet (OVG NRW vom 10.7.2012 Az: 2 A 1969/11 - juris).
- VG Gelsenkirchen, 13.11.2012 - 5 L 829/12
Nutzungsuntersagung, Wettbüro, Nutzungsänderung
vgl. in dieser Deutlichkeit zuletzt etwa OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 A 1969/11 -, www.nrwe.de. - VG München, 12.10.2012 - M 8 S 12.3745
Nutzungsuntersagung für nicht genehmigtes Wettbüro
Hinzu kommt im Regelfall, dass die Räumlichkeiten - insbesondere durch die Anbringung von Bildschirmen - Gelegenheit bieten, die Wettangebote bzw. -ergebnisse live mitzuverfolgen, wobei gerade dies ein Wettbüro von einer herkömmlichen Lotto-/Toto-Annahmestelle in einem Geschäftslokal wesentlich unterscheidet (vgl. OVG NRW vom 10.7.2012 Az: 2 A 1969/11 - juris).
