Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 1 A 904/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch eines Postoberinspektors auf erhöhte familienbezogene Besoldung (kinderbezogener Familienzuschlag mit Erhöhungsbetrag) auf Grundlage eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts; Zulässigkeit der Geltendmachung unbezifferter Klageanträge auf höhere Familienzuschläge nach Maßgabe einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung und Pflicht des Dienstherrn zur selbstständigen Berechnung derartiger Ansprüche; Inhaltliche Auslegung eines Widerspruchsbescheides; Vorgaben für die Berechnung des für einen Einkommensvergleich zweier Besoldungsempfänger maßgeblichen Jahresnettoeinkommens sowie für die Berechnung von Nachzahlungsbeträgen; Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf höhere Familienzuschläge und anspruchsbegrenzende Wirkung eines Unterlassens zeitnaher Geltendmachung; Gegenseitige und wechselseitige Bindungswirkung des beamtenrechtlichen Treueverhältnisses; Maßgebliche Kriterien für die Auslegung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 i.R.d. Anspruchs auf Zahlung von Familienzuschlägen; Auslegung einer Vollstreckungsanordnung bzgl. eines Erfordernisses zeitnaher Geltendmachung; Notwendigkeit besonderer Geltendmachung von Dienstbezügen bei Erheblichkeit beamtenrechtlicher Grundprinzipien
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 1 A 904/08
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 6.10
- BVerwG, 03.06.2010 - 2 C 6.10
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 A 908/08
Anspruch auf Gewährung höherer kinderbezogener Anteile im Familienzuschlag für …
vgl. wegen der Einzelheiten in Bezug auf einen vergleichbaren Fall etwa Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 1 A 904/08 -, insb.
