Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz des Bundes ist rechtswidrig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Beobachtung von MdB Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz des Bundes ist rechtswidrig
- nrw.de (Pressemitteilung)
Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz des Bundes ist rechtswidrig
- tagesschau.de (Pressebericht, 13.02.2009)
Gericht untersagt Observierung von Linkspartei-Politiker - Ramelow nicht länger unter Beobachtung
- spiegel.de (Pressebericht, 13.02.2009)
Verfassungsschutz darf Linken-Politiker Ramelow nicht mehr beobachten
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Ohne Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen darf Spitzenfunktionär der Partei DIE LINKE nicht offen beobachtet werden
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des OVG NRW v. 13.2.09 - 16 A 845/08 (Beobachtung des MdB Ramelow durch den Verfassungsschutz des Bundes war rechtswidrig)" von RA Sebastian Söllner, original erschienen in: DVBl 2009, 922 - 928.
Verfahrensgang
- VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08
- BVerwG, 17.12.2009 - 6 B 30.09
- BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
- BVerfG - 2 BvR 2436/10 (anhängig)
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 828 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Berlin, 20.11.2009 - 20 A 267.06
Zuwendung; Gewährung; parteinaher Jugendverband; Kinder- und Jugendplan des …
Eine Beobachtung ist vielmehr bei Vorliegen entsprechender tatsächlicher Anhaltspunkte auch möglich, wenn eine weitere Aufklärung erforderlich erscheint, um die Entwicklung angemessen zu verfolgen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 52-54).Die bloße Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen ist ebenso wenig als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzuschätzen wie die Äußerung der Forderung, tragende Bestandteile dieser Grundordnung zu ändern (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 50).
Aus den genannten Zitaten wird hingegen nicht deutlich, dass der Kläger eine Diktatur des Proletariats, deren Staats- und Gesellschaftsbild mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 58), anstrebt.
- VG Köln, 20.01.2011 - 20 K 2331/08 Entsprechendes gilt auch für Personen, die einen Personenzusammenschluss in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützen; ob eine derartige Unterstützung vorliegt, richtet sich allein nach objektiven Kriterien, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.02.2009 - 16 A 845/08 - (juris) unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 11.11.2004 - 3 C 8.04 - (…juris Rn. 39).
Angesichts der damit gegebenen Weite des Tatbestandes ist der notwendigen Einzelfallbetrachtung, ob es zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung einer Beobachtung der in den Blick genommenen Einzelperson bedarf, zwingend ausreichender Raum im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu geben, vgl. OVG NRW, U.v. 13.02.2009 a.a.O..
Jedoch ist angesichts der Weite des Tatbestandes zwingend der Einzelfall unter dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit zu betrachten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.2.2009 -16 A 845/08-.
- VG Köln, 23.04.2009 - 20 K 5429/07 Im Übrigen hat die erkennende Kammer der Klage in 20 K 3077/06 stattgegeben; im Berufungsverfahren hat das OVG NRW mit - noch nicht rechtskräftigen - Urteil vom 13.02.2009 - 16 A 845/08 - unter teilweise Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung festgestellt, dass das Bundesamt rechtswidrig Informationen über den Kläger in der Zeit seines Landtagsmandats (von Oktober 1999 bis Oktober 2005) sowie in der Zeit von der Übernahme seines Bundestagsmandats im Oktober 2005 bis zum 13.02.2009 aus allgemein zugänglichen Quellen erhoben hat.
Eine mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbare Dauerbeobachtung liegt vor, wenn sich nach umfassender Aufklärung durch eine mehrjährige Bobachtung der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen nicht bestätigt hat und die für die Beobachtung maßgeblichen tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.02.2009 - 16 A 845/08 - m.w.N.
Das OVG NRW hat in seiner zwischen den Beteiligten ergangenen Entscheidung, Urteil vom 13.02.2009 - 16 A 845/08 -, angenommen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 10 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 c, Satz 3 BVerfSchG BVerfSchG in Bezug auf Parteimitglieder der PDS bzw. Linkspartei.
- VG Düsseldorf, 15.02.2011 - 22 K 404/09
Klage von "pro NRW" abgewiesen
OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, DVBl 2009, 922 ff. = www.nrwe.de = juris (…Rdnr. 46 ff.), m.w.N. insbesondere auch aus der Rechtsprechung des BVerfG.vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009, a.a.O. (…juris Rdnr. 94) sowie - in Bezug auf den insoweit wortgleichen § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) BVerfSchG - BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 -, DVBl 2010, 1370 ff. = www.bverwg.de = juris (…Rdnr. 59).
- VG Saarlouis, 08.07.2010 - 6 K 214/08
Beobachtung der Partei "Die Linke" durch den Verfassungsschutz im …
(Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.02.2009 - 16 A 845/08 -, bei Juris) Bei der Beobachtung einer Partei ist es geradezu zwangsläufig, dass auch Informationen gesammelt werden, die ihre aktiven Mitglieder tangieren. - VG Köln, 08.02.2012 - 4 K 7487/10 vgl. eingehend dazu OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris, Leitsatz 1 b sowie Rn. 66 ff.; die Bewertungen des OVG NRW ausdrücklich bestätigend BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 -, juris Rn. 34, 35.
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