Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 16 A 1127/12   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anhörungsrüge Zuständigkeit gerichtliche Zuständigkeit Besetzung Geschäftsverteilung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VwGO § 152a
    Anhörungsrüge Zuständigkeit gerichtliche Zuständigkeit Besetzung Geschäftsverteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a
    Entscheid über eine Anhörungsrüge in der der aktuellen Geschäftsverteilung entsprechenden Spruchkörperbesetzung

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 19 K 133/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 16 A 1127/12

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 779



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Wird zitiert von ...  

  • VGH Bayern, 19.11.2012 - 4 ZB 12.2286  

    Unbegründete Richterablehnung; keine Besorgnis der Befangenheit (Vorwurf:

    Aus der Zuständigkeit des "judex a quo" ist zu folgern, dass der Spruchkörper in der Besetzung zur Entscheidung über die Anhörungsrüge berufen ist, die sich aus der aktuellen Geschäftsverteilung ergibt (vgl. OVG NRW vom 13.6.2012 Az. 16 A 1127/12 m.w.N.).
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