Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2008 - 1 A 1088/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2009, 134 (Ls.)
  • DÖV 2009, 211



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 61.08  

    Abweichungsmöglichkeit; allgemeine Preisentwicklung; Angemessenheit; Begrenzung

    OVG 1 A 1088/07 Verkündet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2009 - 3 A 1795/08  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das "Gesetz zur Erhebung von § 4 Abs. 1

    Der Fall des Ausschlusses nicht verschreibungspflichtiger Medikamente von der Beihilfefähigkeit liegt insofern im Ergebnis letztlich nicht anders, als wenn der Dienstherr zwar auch weiterhin Beihilfe zu nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln leisten, jedoch in Konkretisierung des Strukturmerkmals der Angemessenheit, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2008 - 2 C 24.07 -, a. a. O., und OVG NRW, Urteil vom 14.5.2008 - 1 A 1088/07 -, DÖD 2009, 95, für Beihilfen zu Aufwendungen für Medikamente eine Höchstgrenze oder einen Selbstbehalt einführen würde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - 3 A 1776/08  

    Vereinbarkeit des Gesetzes zur Erhebung von § 4 Abs. 1 Nr. 7 und Anl. 2 BVO NRW

    Der Fall des Ausschlusses nicht verschreibungspflichtiger Medikamente von der Beihilfefähigkeit liegt insofern im Ergebnis letztlich nicht anders, als wenn der Dienstherr zwar auch weiterhin Beihilfe zu nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln leisten, jedoch in Konkretisierung des Strukturmerkmals der Angemessenheit, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2008 - 2 C 24.07 -, a. a. O., und OVG NRW, Urteil vom 14. Mai 2008 - 1 A 1088/07 -, DÖD 2009, 95, für Beihilfen zu Aufwendungen für Medikamente eine Höchstgrenze oder einen Selbstbehalt einführen würde.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht