Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2000 - 21 A 2891/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf, 20.04.1999 - 3 K 9584/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2000 - 21 A 2891/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 725
  • DVBl 2001, 408 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07  

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Als von der Wahrnehmung der Aufgabe des Abfallbeauftragten ausgeschlossener "zuständiger Betriebsleiter" ist aber nur derjenige anzusehen, der im Rahmen des ihm von der Geschäftsführung zugewiesenen Zuständigkeitsbereichs nicht nur bestimmte Betriebsabläufe der Anlage zu überwachen und in diesem Zusammenhang die erforderlichen Entscheidungen zu treffen hat, sondern ausschließlich der für den Betrieb Verantwortliche, dem insoweit also die "letzte unternehmerische Entscheidungsbefugnis" zukommt (vgl. OVG Münster 14. November 2000 - 21 A 2891/99 - NVwZ-RR 2001, 725, 727; Hansmann in Landmann/Rohmer § 55 BImSchG Rn. 11 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01  

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Ob dies bereits daraus folgt, dass die TA-Lärm im Rahmen der Summenbetrachtung die Geräusche solcher Anlagen grundsätzlich ausklammert, die vom Anwendungsbereich der TA-Lärm ausgenommen sind (vgl. Ziff. 2.4 TA-Lärm und hierzu Schulze-Fielitz, Die neue TA-Lärm, DVBl. 1999, 65, 69; Kutscheidt, Die Neufassung der TA-Lärm, NVwZ 1999, 577, 582), hierzu auch der nach der 16. BundesimmissionsschutzV zu beurteilende Verkehrslärm rechnet (kritisch hierzu OVG Berlin, Urteil vom 18.07.2001 - 2 S 1.01 -, NVwZ-RR 2001, 725) und demnach eine Vorbelastung durch Verkehrslärm von vornherein nicht weiter schutzmindernd berücksichtigt werden dürfte (vgl. hierzu auch Kutscheidt, a.a.O., S. 582), kann dahinstehen.
  • VG Düsseldorf, 13.01.2004 - 17 K 6863/02  
    Trotz seines prognostischen Elements handelt es sich beim Tatbestandsmerkmal der Bedenken gegen die Zuverlässigkeit um einen unbestimmten Rechtsbegriff (ohne Beurteilungsspielraum der Verwaltung), welcher der vollständigen gerichtlichen Kontrolle unterliegt, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. November 1967 - I C 43.67, in: BVerwGE 28, 202 (209 f.) zu § 35 GewO; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. November 2000 - 21 A 2891/99, in: NVwZ-RR 2001, 725 (726) zu §§ 55 Abs. 2 S. 1, 58c I Bundes-Immissionsschutzgesetz.
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