Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 2098/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2008, 470 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10  

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Einige Verwaltungsgerichte erster und zweiter Instanz hielten jedoch unter Hinweis auf den Sinn und Zweck des § 14a BeamtVG a. F. sowie aufgrund eines systematischen Vergleichs mit § 14 Abs. 5 BeamtVG daran fest, dass die in § 14 Abs. 4 BeamtVG geregelte Mindestversorgung nicht Grundlage für eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a Abs. 1 BeamtVG a. F. sein könne (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 2098/06 -, juris, Rn. 28 ff.; VG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2009 - 3 K 372/08 -, juris, Rn. 33 ff.).

    Zwar schlossen sich in der Folgezeit einige Instanzgerichte dem Bundesverwaltungsgericht an; zumindest ein Oberverwaltungsgericht folgte dessen Rechtsprechung jedoch nicht (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 2098/06 -, juris, Rn. 30 ff.), auch stieß das Urteil auf erhebliche Kritik im Schrifttum (vgl. Bauer/Zahn, a. a. O., § 14a BeamtVG Rn. 2 mit Fn. 2 [April 2008]; Grunefeld, a. a. O., S. 122 [127]).

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08  

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    OVG 21 A 2098/06 Verkündet.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 1 L 21/08  

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in der angeführten Entscheidung (a. a. O.) auch ausdrücklich erörtert, ob die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 14 Abs. 5 BeamtVG zu begrenzen ist (siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 - Beschluss vom 27. September 2007 - Az.: 1 L 180/08 -, jeweils veröffentlicht bei juris; hierauf Bezug nehmend: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom16. Januar 2008 - Az.: 21 A 2098/06 -, DÖD 2008, 136), wenn die Pflichtversicherungszeiten zu einem höheren Ruhegehaltssatz führten, als dies bei einer vergleichsweisen Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit der Fall wäre.
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09  

    Beamter; Erhöhung, vorübergehende; Ruhegehaltssatz; Rückwirkung, echte;

    Entsprechendes gilt in Teilen auch für die obergerichtliche Judikatur (siehe unter Zulassung der Revision: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2008 - Az.: 21 A 2098/06 -, veröffentlicht bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - 1 L 27/09  

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i.

    Dementsprechend hatte das Bundesverwaltungsgericht in der angeführten Entscheidung (a. a. O.) auch ausdrücklich erörtert, ob die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 14 Abs. 5 BeamtVG zu begrenzen sein könnte (siehe: OVG LSA, a. a. O.; vgl. zudem: Beschluss vom 2. März 2006 - Az.: 1 L 7/05 - Beschluss vom 27. September 2007 - Az.: 1 L 180/08 -, jeweils veröffentlicht bei juris; hierauf Bezug nehmend: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom16. Januar 2008 - Az.: 21 A 2098/06 -, DÖD 2008, 136), wenn die Pflichtversicherungszeiten zu einem höheren Ruhegehaltssatz führten, als dies bei einer vergleichsweisen Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit der Fall wäre.
  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 567/08  

    Versorgung; Beamter

    Zur Begründung seines Zulassungsantrags stützt sich der Beklagte ferner auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.1.2008 (Az.: 21 A 2098/06, juris), das abweichend von dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Mindestruhegehalt keinen Anknüpfungspunkt für die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a BeamtVG sieht, und macht sich dessen Auffassung zu eigen.
  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 189/08  

    Versorgungsbezüge

    Zur Begründung seines Zulassungsantrags stützt sich der Beklagte ferner auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.1.2008 (Az.: 21 A 2098/06, juris), das abweichend von dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Mindestruhegehalt keinen Anknüpfungspunkt für die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a BeamtVG sieht, und macht sich dessen Auffassung zu eigen.
  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 442/08  

    Versorgungsbezüge

    Zur Begründung seines Zulassungsantrags stützt sich der Beklagte ferner auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.1.2008 (Az.: 21 A 2098/06, juris), das abweichend von dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Mindestruhegehalt keinen Anknüpfungspunkt für die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a BeamtVG sieht, und macht sich dessen Auffassung zu eigen.
  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 736/08  

    Beamter; Versorgung

    Zur Begründung ihres Zulassungsantrags stützt sich die Beklagte ferner auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.1.2008 (Az.: 21 A 2098/06, juris), das abweichend von dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Mindestruhegehalt keinen Anknüpfungspunkt für die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a BeamtVG sieht, und macht sich dessen Auffassung zu eigen.
  • OVG Sachsen, 10.08.2009 - 2 A 46/09  

    Vorübergehende Erhöhung des MIndestruhegehaltssatzes

    Zur Begründung ihres Zulassungsantrags stützt sich die Beklagte ferner auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.1.2008 (Az.: 21 A 2098/06, juris), das abweichend von dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Mindestruhegehalt keinen Anknüpfungspunkt für die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a BeamtVG sieht, und macht sich dessen Auffassung zu eigen.
  • VG Berlin, 20.08.2009 - 28 A 210.07  
  • VG Berlin, 20.08.2009 - 28 A 160.08  
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08  

    Erhöhung des Mindestruhegehaltssatz; Einzelfall; Berücksichtigung von

  • VG Berlin, 16.06.2009 - 5 A 44.08  

    Polizeibeamter; Ruhestand; vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes;

  • VG Berlin, 07.04.2009 - 26 A 189.07  

    Beamtenversorgung: Wegfall des erhöhten Ruhegehaltssatzes, Wiederaufgreifen des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 4 N 37.08  

    Ruhegehalt; Mindestversorgung; Zusammentreffen mit Rente; Ruhen der Versorgung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11  

    Bundesbeamter; Ruhegehalt; vorübergehend erhöhter Ruhegehaltssatz;

  • VG Berlin, 05.06.2008 - 5 A 60.07  

    Ablehnung des Wiederaufgreifens eines Verfahrens; Ablehnung des Wiederaufgreifens

  • VG Berlin, 12.05.2009 - 26 A 68.07  

    Nachträgliche Rechtmäßigkeit eines Versorgungsfestsetzungsbescheides aufgrund

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