Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 13 C 47/11 |
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Wird zitiert von ... (6)
- VG Berlin, 25.11.2011 - 3 L 412.11
KapVO BE, LVerpflV BE, HSchulG BE
Soweit die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 7. September 2011 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OVG Münster (Beschluss vom 16. Juni 2011 - 13 C 47/11 - juris) geltend gemacht hat, Lehrtätigkeiten im Rahmen der Titellehre seien nicht als Lehrauftragsstunden im Sinne des § 10 Satz 1 KapVO anzurechnen, weil sie freiwillig und unentgeltlich erbracht würden, kommt es darauf schon deshalb nicht an, weil die Antragsgegnerin die Titellehre in ihrer Kapazitätsberechnung berücksichtigt hat. - VG Berlin, 25.11.2011 - 3 L 613.11
KapVO BE, LVerpflV BE, HSchulG BE
Soweit die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 7. September 2011 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OVG Münster (Beschluss vom 16. Juni 2011 - 13 C 47/11 - juris) geltend gemacht hat, Lehrtätigkeiten im Rahmen der Titellehre seien nicht als Lehrauftragsstunden im Sinne des § 10 Satz 1 KapVO anzurechnen, weil sie freiwillig und unentgeltlich erbracht würden, kommt es darauf schon deshalb nicht an, weil die Antragsgegnerin die Titellehre in ihrer Kapazitätsberechnung berücksichtigt hat. - VG Berlin, 25.11.2011 - 3 L 610.11
KapVO BE, LVerpflV BE, HSchulG BE
Soweit die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 7. September 2011 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OVG Münster (Beschluss vom 16. Juni 2011 - 13 C 47/11 - juris) geltend gemacht hat, Lehrtätigkeiten im Rahmen der Titellehre seien nicht als Lehrauftragsstunden im Sinne des § 10 Satz 1 KapVO anzurechnen, weil sie freiwillig und unentgeltlich erbracht würden, kommt es darauf schon deshalb nicht an, weil die Antragsgegnerin die Titellehre in ihrer Kapazitätsberechnung berücksichtigt hat.
- VG Berlin, 29.11.2011 - 3 L 436.11
§ 21 Abs 4 KapVO BE, LVerpflV BE, HSchulG BE, § 123 Abs 1 VwGO
Soweit die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - und vom 16. Juni 2011 - 13 C 47/11 -, juris) meint, einer Einbeziehung in das Lehrangebot stehe entgegen, dass Titellehre freiwillig und unentgeltlich erbracht werde und daher nicht mit der für die Kapazitätsberechnung notwendigen Dauerhaftigkeit verfügbar sei, folgt die Kammer ihr nicht. - VG Berlin, 29.11.2011 - 3 L 628.11
§ 21 Abs 4 KapVO BE, LVerpflV BE, HSchulG BE, § 123 Abs 1 VwGO
Soweit die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - und vom 16. Juni 2011 - 13 C 47/11 -, juris) meint, einer Einbeziehung in das Lehrangebot stehe entgegen, dass Titellehre freiwillig und unentgeltlich erbracht werde und daher nicht mit der für die Kapazitätsberechnung notwendigen Dauerhaftigkeit verfügbar sei, folgt die Kammer ihr nicht. - VG Köln, 27.02.2012 - 6 Nc 385/11 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20.11.2009 - 13 C 362/09 - und vom 16.06.2011 - 13 C 47/11 - u. a.
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