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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2006 - 11 B 607/06.AK   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2009 - 11 D 41/06  
    Den von der Rechtsvorgängerin der Klägerin zugleich mit ihrer Klage gestellten Aussetzungsantrag hat der Senat mit Beschluss vom 17. November 2006 - 11 B 607/06.AK - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des vorausgegangenen Aussetzungsverfahrens 11 B 607/06.AK einschließlich der jeweiligen Beiakten, des Verfahrens 11 D 39/06.AK und der hierzu beigezogenen planfestgestellten Unterlagen und Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie der Bezirksregierung Arnsberg verwiesen.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. November 2006 - 11 B 607/06.AK -, juris, Rn. 21 ff.

    OVG NRW, Beschluss vom 17. November 2006 - 11 B 607/06.AK -, a. a. O., Rn. 43 ff.

  • VG Osnabrück, 17.11.2009 - 1 A 290/08  

    Erlassanspruch des Haftungsschuldners nach Bestandskraft des Haftungsbescheides

    Dies verschafft ihr - letztlich aus Gründen der Praktikabilität - auch die Rechtsmacht, diese Rechte und Pflichten im gerichtlichen Verfahren im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 31.07.2007, LA 53/08; OVG NRW, B. v. 17.11.2006, 11 B 607/06.AK).
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