Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1999 - 5 A 4915/98   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2000, 1075



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01  
    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 1999 - 5 A 4915/98 -, DVBl. 2000, 1075; Seibert, a.a.O., RZ 183.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2005 - 10 S 273/05  

    EGV 2419/2001 Art 49 Abs 3 ist bezüglich des Zinszahlungszeitraums abschließend

    Die Berufung ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, wenn vom Antragsteller eine Frage aufgeworfen worden ist, die im Hauptsacheverfahren, wäre das Berufungsgericht letztinstanzliches Gericht im Sinne von Art. 234 Abs. 3 EGV, die dort geregelte Vorlagepflicht begründete (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.12.1999 - 5 A 4915/98 -, NVwZ 2000, 1069 m.w.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2005 - 10 S 263/05  

    Bei Rückforderung von Ausgleichszahlungen richtet sich der Beginn der

    Die Berufung ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, wenn vom Antragsteller eine Frage aufgeworfen worden ist, die im Hauptsacheverfahren, wäre das Berufungsgericht letztinstanzliches Gericht im Sinne von Art. 234 Abs. 3 EGV, die dort geregelte Vorlagepflicht begründete (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.12.1999 - 5 A 4915/98 -, NVwZ 2000, 1069 m.w.Nachw.).
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