Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2002 - 15 A 1958/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 59
  • DVBl 2003, 288 (Ls.)
  • DÖV 2003, 258



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Wird zitiert von ... (22)  

  • VG Arnsberg, 14.01.2009 - 12 L 883/08  

    Keine Zuwendungen für die Gruppe "Die Republikaner" im Rat der Stadt Hagen

    Angesichts des Vorstehenden dürfte im Übrigen auch davon auszugehen sein, dass der Ratsgruppe nach der in der Neuregelung des § 56 Abs. 3 GO NRW zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers ohne weiteres eine "„die Ratsarbeit ordnende Funktion" zukommt, wie sie in den Anwendungshinweisen vom 25. Januar 2008 unter Heranziehung einer Entscheidung des OVG NRW vom 18. Juni 2002 vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. Juni 2002 - 15 A 1958/01 -, abrufbar in JURIS, dort Rz. 38 ff.

    In der genannten Entscheidung war insofern bereits zur früheren Rechtslage ausgeführt worden, dass Ratsgruppen namentlich nach Wegfall der 5 %- Sperrklausel eine die Gewährung von Zuwendungen rechtfertigende ordnende Funktion zukommen könne, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. Juni 2002 - 15 A 1958/01 -, a.a.O.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. Juni 2002 - 15 A 1958/01 -, JURIS Rz.42 ff.

    Zwar dient der in § 56 Abs. 3 GO NRW verankerte Anspruch der Ratsfraktionen bzw. -gruppen auf Zuwendungen für die Geschäftsführung insbesondere der Gewährleistung ihrer Mitwirkungsrechte, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 18. Juni 2002 - 15 A 1958/01 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2004 - 15 A 2360/02  

    Gemeinderäte in NRW dürfen die Rechte ihrer fraktionslosen Mitglieder stärken

    OVG NRW, Urteil vom 18.6.2002 - 15 A 1958/01 -, NWVBl.

    OVG NRW, Urteil vom 18.6.2002 - 15 A 1958/01 -, a.a.O. .

  • BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1514/03  

    Rechtsweggarantie (Effektivität der gerichtlichen Kontrolle; fortbestehendes

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass in diesem anderen - größeren (12,5 Quadratmeter), dafür aber regelmäßig mit drei Gefangenen belegten - Haftraum die Haftbedingungen für den Beschwerdeführer günstiger gewesen wären als in dem bisherigen (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. November 2002 - 3 Ws 1176/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 59; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. August 1985 - 3 Ws 447/85 - StV 1986, S. 27).
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