Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2012 - 2 D 141/09.NE |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans "Inlogparc südlicher Teil" der Stadt Hamm; Rechtmäßigkeit der Ermittlung und Bewertung von durch den "Bebauungsplan Inlogparc" betroffenen Umwelt- und Naturschutzbelangen; Zulässigkeit von Rechtsbehelfen anerkannter Umweltvereinigungen; Vereinbarkeit der materiellen Präklusionsregelung des § 2 Abs. 3 UmwRG mit Art. 10a RL 85/337/EWG
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Weetfelder Bürgergemeinschaft unterliegt im Streit um Bebauungsplan der Stadt Hamm für "INLOGPARC"
Wird zitiert von ...
- VG Aachen, 05.07.2012 - 6 L 14/12 Ungeachtet dessen, dass eine fehlerhafte gutachterliche Bewertung derartiger artenschutzrechtlicher Fragen von ihnen - wie dargelegt - nicht mit Erfolg gerügt werden kann, machen sie insoweit auch ausschließlich öffentliche - und damit nicht nachbarschützende - Belange des Natur- und Umweltschutzes geltend, von denen eigene Privatinteressen nicht betroffen sind, vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2000 - 7a B 1598/99.NE -, und Urteil vom 20. Januar 2012 - 2 D 141/09.NE - (für den abweichenden Fall des Rechtsbehelfs einer anerkannten Umweltschutzvereinigung); VG Augsburg, Beschluss vom 11. April 2012 - Au. 2 E 12.460 -, alle .
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