Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis Verlängerungsantrag Wiederholung Rücknahme Fortbestandsfiktion

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AufenthG § 50 Abs. 1; AufenthG § 50 Abs. 3; AufenthG § 58 Abs. 2; AufenthG § 59 Abs. 1; AufenthG § 81 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5
    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis Verlängerungsantrag Wiederholung Rücknahme Fortbestandsfiktion

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 59 Abs. 1; AufenthG § 50 Abs. 1; AufenthG § 58 Abs. 1; AufenthG § 81 Abs. 4; AufenthG § 58 Abs. 2; AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 1
    D (A), Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Fortgeltungsfiktion, Rücknahme, erneute Antragstellung, Abschiebungsandrohung, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, Anfechtungsklage, isolierte Anfechtungsklage

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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 2009, 507



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Wird zitiert von ... (33)  

  • VG Düsseldorf, 22.06.2010 - 27 K 6663/08  

    Aufenthaltskarte Freizügigkeit Unionsbürgerrechte Carta d'Identita

    Es bedarf weder der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, NRWE, noch wird die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung durch Duldungsgründe nach § 60 a AufenthG, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Januar 2005 - 18 B 2801/04 -, NRWE, oder das Vorliegen von Abschiebeverboten nach § 60 AufenthG - für welches nichts ersichtlich ist - berührt (§ 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, NRWE; Hessischer VGH, Beschluss vom 2. Dezember 1993 - 13 TH 1595/93 -, a. a. O.

  • VG Düsseldorf, 03.11.2010 - 27 L 458/10  

    Widerruf Ausweisung Betäubungsmittel Drogen Wiederholungsgefahr

    Die für ihren Erlass aufgrund ihrer Eigenart als vollstreckungsrechtliche Maßnahme vorausgesetzte Ausreisepflicht (vgl. §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1 AufenthG) - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, zitiert nach Juris (Rn. 12) - ist hinsichtlich des Antragstellers gegeben.

    Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht setzt die Abschiebungsandrohung anders als die Abschiebung selbst (vgl. § 58 Abs. 1 AufenthG) nicht voraus, - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, zitiert nach Juris (Rn. 30 ff.); Funke-Kaiser in: GK-AufenthG,, a.a.O., § 59 Rn. 25 ff. - ist hier angesichts der Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs und der Ausweisung sowie der Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkungen der Klage gegen diese Maßnahmen mit dem vorliegenden Beschluss jedoch im Übrigen auch gegeben.

  • VG Düsseldorf, 24.01.2011 - 27 L 1633/10  

    Drittstaat Kurzaufenthalt Visum Sichtvermerk Fiktion Eheschließung

    Die für ihren Erlass aufgrund ihrer Eigenart als vollstreckungsrechtliche Maßnahme vorausgesetzte Ausreisepflicht (vgl. §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1 AufenthG) - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, zitiert nach Juris (Rn. 12) - ist hinsichtlich des Antragstellers gegeben.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, zitiert nach Juris (Rn. 30 ff.).

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