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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - 14 E 203/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Köln, 24.11.2003 - 6 K 1115/98  
    Der hiergegen eingelegten Beschwerde gab das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20.6.2003 (Az.: 14 E 203/02) - dem Grunde nach - statt.

    So der für das Prüfungsrecht beim OVG NRW früher zuständige 15. Senat in dem vom OVG NRW im Prozesskostenhilfebeschluss vom 20.6.2003, a. a. O., genannten Urteil vom 30.11.1984 - 15 A 2123/83 - sowie vom Grundsatz her ebenfalls die Kammer in ihrem Prozesskostenhilfebeschluss; vgl. ferner die hierzu ergangene weitere Rechtsprechung, wie sie von der Kammer auf Seite 9 des Umdrucks des Prozesskostenhilfebeschlusses zitiert worden ist.

    Demgegenüber könnte nach der Auffassung des nunmehr für das Prüfungsrecht beim OVG NRW zuständigen 14. Senats im Prozesskostenhilfebeschluss vom 20.6.2003, a. a. O., der Begriff der Berufung so auszulegen sei, dass außer dem Hinweis des Prüflings auf die Störung während der Aufsichtsarbeit der Prüfling zusätzlich binnen Monatsfrist die Störung als Verfahrensfehler geltend zu machen hat, und zwar in dem Sinne, dass von ihm binnen dieses Zeitraums die (eindeutige) Äußerung eines Rechtsfolgewillens verlangt wird, nämlich zu entscheiden, ob er die Aufsichtsarbeit "„gelten" lassen will oder nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2005 - 14 A 1273/04  
    Hinsichtlich der C-I-Klausur ist es der vom erkennenden Senat im Beschwerdeverfahren des Klägers wegen der erstinstanzlichen Prozesskostenhilfe - 14 E 203/02 - im Beschluss vom 20. Juni 2003 tendenziell verfolgten Rechtsauffassung zur Auslegung des Begriffs "Berufung" in § 8 Abs. 5 Satz 2 JAO NRW beigetreten.

    Wegen der Klausuren S-I und S-II verweist der Kläger auf sein Vorbringen im Vorverfahren, im ersten Rechtszug und im Beschwerdeverfahren 14 E 203/02.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - 14 B 594/09  
    vgl. Senatsbeschluss vom 20.6.2003 14 E 203/02 , juris, sowie Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24.11.2003 6 K 1115/98 , NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 14 B 1745/05  
    vgl. Niehues Schul- und Prüfungsrecht 4.Aufl. 2004, Rdnr. 513 und 516; dazu auch Senatsbeschluss vom 20. Juni 2003 - 14 E 203/02 -.
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