Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 1295/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Soldat Bezirksschwerbehindertenvertretung freigestelltes Mitglied Fahrtkosten Reisekosten Einzugsgebietsregelung große Wegstreckenentschädigung Ermessensspielraum Vertretbarkeitsspielraum öffentliche Verkehrsmittel Zeitaufwand

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    SGB IX § 96 Abs. 8 Satz1; BRKG § 5 Abs. 1; BRKG § 5 Abs. 2; TGV § 1 Abs. 3 Nr. 1; TGV § 6 Abs. 1 Satz1
    Soldat Bezirksschwerbehindertenvertretung freigestelltes Mitglied Fahrtkosten Reisekosten Einzugsgebietsregelung große Wegstreckenentschädigung Ermessensspielraum Vertretbarkeitsspielraum öffentliche Verkehrsmittel Zeitaufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstandenen Kosten durch den Dienstherrn auch i.R.einer als Trennungsgeld gezahlten Wegstreckenentschädigung für ein freigestelltes Mitglied

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - 20 A 2916/11  
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 2008 6 PB 3.08 , a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2007 1 A 3407/06.PVB , Urteile vom 26. November 2010 1 A 1346/09 , Schütz/Maiwald ES/C IV 1 Nr. 98, und vom 21. März 2012 1 A 1295/09 , juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. März 2012 1 A 1295/09 , a. a. O.

  • VG Potsdam, 15.05.2012 - 21 K 95/10  

    Personalvertretungsrecht der Länder

    In Anlehnung an den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, wonach die Gewährung der großen Wegstreckenentschädigung immer dann in Betracht zu ziehen ist, wenn eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausscheidet und die zu Gunsten des Personalratsmitgliedes eingreifenden Regelungen in § 6 TGV-Bund und § 5 Abs. 1 BRKG eine auch nur annähernd kostendeckende Erstattung nicht zulassen (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 12. November 2009 - 6 PB 17/09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 19, und vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7/10 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 23; OVG Münster, Urteil vom 21. März 2012 - 1 A 1295/09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 53 ff.), geht die Kammer von einer atypischen Konstellation im Sinne dieser Rechtsprechung auch dann aus, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vom Wohnort zum Dienstort und zurück deshalb ausscheidet, weil das Personalratsmitglied für eine sachgerechte Bewältigung der anstehenden Personalratstätigkeit auf einen am Dienstort zur Verfügung stehenden PKW angewiesen ist.
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