Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2012 - 1 B 1518/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beförderung Bewerbungsverfahrensanspruch Postnachfolgegesellschaften Bewerberkreis Dienstposten Arbeitsposten Tätigkeit Wertigkeit Vorverlagerung der Auswahlentscheidung Erprobung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 33 Abs. 2 GG, § 7 PostLV 1995
    Beförderung Bewerbungsverfahrensanspruch Postnachfolgegesellschaften Bewerberkreis Dienstposten Arbeitsposten Tätigkeit Wertigkeit Vorverlagerung der Auswahlentscheidung Erprobung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertigkeit des bekleideten Dienstpostens oder Arbeitspostens bzw. der (aktuell) ausgeübten Tätigkeit als Merkmal der Bestenauslese i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG; Vorverlagerung einer Auswahlentscheidung

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 10 L 1608/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2012 - 1 B 1518/11



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Wird zitiert von ...  

  • VG Düsseldorf, 10.10.2012 - 10 K 2920/11  
    Zu bemerken war dies bereits bei der (inzwischen durch Rückgabe der Planstellen erledigten) Beförderungsaktion 2011, in die der Kläger nach dem von ihm erstrittenen stattgebenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. Juli 2012 - 1 B 1518/11 - einbezogen wurde und in der er - anders als bei früheren Beförderungsaktionen - auch über seine Nichtbeförderung unterrichtet wurde (vgl. das bei der Kammer mit denselben Beteiligten geführte Verfahren 10 L 1561/12).

    a) Die Kammer hat ihrer Prüfung die Feststellungen zu dem Beförderungsverfahren der U AG in die Besoldungsgruppen ab A16 aufwärts zugrunde gelegt, die das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem zwischen denselben Beteiligten geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 B 1518/11 - getroffen hat.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 B 1518/11 - unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, NVwZ 2009, 787 und m.w.Nachw. (juris Rdnrn. 13 ff.).

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